Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 14 › Seite 258
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. Juli 1916, Seite 258
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255 8er „Tuthieraner
8. Also aller seligmachende Glaube von der Welt her ist
der auf die Gnade Gottes in Christo gesetzte Glaube. Einen
andern seligmachenden Glauben hat es nie gegeben, gibt es
nicht, wird es nie geben. Apost. 15, 11; Röm. 11, 1—6.
9. Diese Gnade Gottes, die in Christo JEsu ist, ist reich,
mächtig und von unerschöpflicher Fülle. O Christ, lies hier⸗
über nicht eilig weg! Die Gnade ist mächtiger als alle, alle
Sünde. Und wir Christen, die wir doch täglich viel sündigen
und wohl eitel Strafe verdienen, sollen aus dieser Fülle „Gnade
um Gnade“ nehnien, iinmer wieder Gnade, jeden Augenblick
Gnade. Immer dürfen, können, ja sollen wir fröhlich singen:
„Mich beschwemmt die Gnadenflut!“ Hast du gesündigt? Hast
du ganz schrecklich gesündigt? Schäme. dich! Weine bitter⸗
lichl“ Aber nimm Gnade! Es ist mehr als genug da.
Hörst du? Mehr als genug! Nimm Gnade um Gnade!
Jeden Augenblick sinkt dann dein ganzes Leben mit all seinen
Sünden, Mängeln, Gebrechen, Kleinglauben, unvollkommiener
Heiligung, Missetaten, Verbrechen, Schandtaten und „flecken
hinab in das Meer der Gnade. Mit deinem letzten Seufzer
nimm Gnade. Sie ist da. Und wenn du meinst, daß du an
deinem letzten Ende nicht mal mehr seufzen kannst vielleicht,
so ist hier ein Trost: „Der Geist hilft unserer Schwachheit auf.
Denn wir wissen nicht, was wir beten sollen, wie sich's gebührt,
sondern der Geist selbst vertritt uns aufs beste mit unaussprech⸗
lichem Seufzen. Der aber die Herzen forscht, der weiß, was
des Geistes Sinn sei; denn er vertritt die Heiligen nach dem,
das Gott gefällt.“ Röm. 8, 26. 27.
Das ist Evangelium!
Jetzt lies Joh. 1, 16; Röm. 5, 15. 17. 20. 21; Eph. 1, 7;
2, 7; 1 Tim. 1, 14. Ist's nicht so, wie gesagt ist?
Blütenlese aus den Synodalberichten des Jahres 1915.
5. Vom Rechte der Arbeiter und der Arbeitgeber.
(Aus einem Referat über die Haustafel im Berichte des Michigan-Distrikts.
P. O. Lübke, Referent.)
An Arbeiterverbindungen ist unsere Zeit sehr reich. Vor
25 Jahren waren die „Arbeitsritter“ die angesehenste Gesell⸗
schaft in dieser Hinsicht. Zu unserer Zeit sind die „Vereinigten
Arbeiter“ und der „Arbeiterbund“ die stärksten Vereinigungen.
In ihnen haben die verschiedenen Vereine ein gemeinsames
Band. In der letzten Zeit kommen die „Industriearbeiter der
Welt“ sehr empor, die sich meistens aus eingewanderten und
ungebildeten Arbeitern aller Zweige mit sozialistischen Grund—
sätzen zusammensetzen. Was wir von Arbeiterverbindungen an
sich zu halten haben, besprechen wir, wenn wir zu den Rechten
der Arbeiter kommen; jetzt sehen wir mir zu, wie sich manche
von diesen zum Eigentumsrecht stellen. Die Federation of
Labor stellt in der Vorrede ihrer Konstitution die Behauptung
auf: „Die Arbeit ist die Erzeugerin alles Reichtums; daher
ist der Arbeiter berechtigt zu dem vollen Betrag seiner Arbeit.“
Diese Verbindung verpflichtet auch ihre Glieder, den Grundsatz
bei jeder Gelegenheit zu vertreten, daß das Kapital das Pro⸗—
dukt der Arbeit vergaͤngener Zeit sei. Aller Reichtum soll hier⸗
nach auf Rechnung der Arbeit kommen. Die Arbeit soll allein
die Quelle aller Güter sein. Und dabei denkt man nicht einmal
an alle Arbeit, die der Herren und die der Knechte, nicht an
körperliche Arbeit, verbunden mit Geistesarbeit, sondern nu.
an erstere. Sie bilden sich ein, daß sie das Vermögen geschaffen
haben, das ihr Arbeitgeber innehat. Sie meinen, das Kapital
sei eigentlich ihr Eigentum. Mit dieser Ansicht machen sie auch
Ernst. Sie beklagen sich, daß sie Sklaven seien, Enterbte und
Beraubte.
Daß dieser Grundsatz verkehrt ist, liegt auf der Hand.
Reichtum beruht vor allen Dingen auf Gottes Schöpferwerk.
Gott hat alles irdische Gut geschaffen und läßt es sich täglich 3
vermehren. Arbeit allein kann keinen Reichtum schaffen; Arbeit 3
allein gibt einem Dinge keinen Wert, sonst müßte verregnetes
Heu viel mehr wert sein als gutes, weil es den Farmer mehr *
Arbeit gekostet hat. Kartoffeln müßten viel teurer sein als
Rpfel, da der Landmann damit mehr Arbeit hat. Es kommen 3
viele Dinge zusammen, die einer Sache ihren Wert geben; die
Nähe des Markts, der Umfang der Ernte, die Kosten der Be⸗
förderung auf den Markt, Zwischenhändler und tausend andere
Dinge bestimmen den Wert einer Ware. Arbeit hat einen 3
Anteil am Reichtum; sie ist eine Quelle der Güter, wie 3
auch Salomo in seinen Sprüchen sagt (Kap. 24, 4): „Durch 3
ordentlich Haushalten werden die Kammern voll aller köst⸗
lichen, lieblichen Reichtümer.“ Aber die Arbeit ist nicht die
einzige Quelle.
Doch es ist einem Menschen wenig damit gedient, etwas
sein Eigentum nennen zu können, wenn er nicht auch das
weitere Recht hat, mit dem Seinen zu tun, was er will, sofern
er in den von Gott gezogenen Schranken bleibt. Das nennen
wir das Recht der freien Verfügung oder Kon⸗
traktfreiheit. Wenn Gott einem Menschen ein Gut ver⸗
leiht, so liegt darin schon das Recht eingeschlossen, daß er —
nach Gottes, als seines höchsten HErrn, Vorschrift — sein Gut
gebrauchen darf, je nachdem er es für gut befindet. Dies
Recht gibt aber auch die Schrift dem Menschen ausdrücklich.
In dem Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg führt IEsus
einen Arbeitgeber, einen Gutsbesitzer, vor, der mit den Arbeitern
eins ward um einen Groschen zum Taglohn. Dieses überein⸗
kommen war ein freier Kontrakt betreffs Leistung und Gegen⸗
leistung. Der Arbeitgeber verspricht den Taglohn, und die
Arbeiter versprechen die Arbeit. Es wird von den Arbeitern
das Recht anerkannt, daß der Herr des Weinbergs die Arbeiter
annehmen oder abweisen könne. Der Herr des Weinbergs da- 3
gegen erkennt auch das Recht an, daß die Arbeiter sein Angebot
annehmen oder zurückweisen können, wenn sie wollen. Als
dann später Mißhelligkeiten zwischen dem Herrn des Wein⸗
bergs und den Arbeitern entstehen, beruft sich der erstere auf
seinen Kontrakt und spricht zu einem unter den Arbeitern:
„Bist du nicht mit mir eins worden um einen Groschen zum
Taglohn? Nimm, was dein ist, und gehe hin!“ Und sein
Recht verteidigt er mit den Worten: „Habe ich nicht Macht zu
tun, was ich will, mit dem Meinen?“ Der Herr nimmt also
für sich das Recht in Anspruch, daß er sein Eigentum frei ver⸗
walten könne, solange er einem andern kein Unrecht tue. Dieser
Grundsatz muß Geltung behalten, sonst wird die Grenze zwischen
Mein und Dein verrückt.
Petrus zu Ananias: Du hättest deinen Acker mögen behalten,
da er dein war; und als er verkauft war, war das Geld in 1
deiner Gewalt. Du hättest damit tun können, was du wolltest.
In unserer Zeit, bei bestehender Kontraktfreiheit, handelt
es sich meistens um Differenzen zwischen Arbeitgebern und
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Nach diesem Grundsatz sagt auch 1
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