Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 14 › Seite 259

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. Juli 1916, Seite 259

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Ium das Geschäft zum Stillstand zu bringen.

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Arbeitern. Leute, die das Verkaufsrecht, Erbrecht und Ver⸗
schenkungsrecht anerkennen, sind nicht immer willens, dem
Arbeitgeber das Recht zuzugestehen, daß er sein Eigentum un⸗
gehindert verwalten dürfe. Da muß sich denn ein Christ immer
. wieder vorhalten: Dem Herrn gehört die Fabrik, die Maschinen,
4 das Material; er hat es ererbt, erworben oder gekauft; folglich
muß er auch das Recht haben zu tun, was er will, mit dem
Seinen.

Daß man dies Recht nicht anerkennen will, kommt mit
daher, daß so viele Arbeitgeber ihre Rechte mißbrauchen zur
Knechtung der Arbeiter und zur eigenen Bereicherung auf
Kosten ihrer Arbeiter. Aber der Mißbrauch eines guten Rechts
hebt doch das Recht selbst nicht auf; er hebt nicht einmal das
Recht dessen auf, der es mißbraucht, viel weniger das Recht
anderer, die im selben Stande leben und ihr Recht nicht miß⸗
brauchen.

Ferner wird in dieser Frage das Urteil getrübt durch den
eigenen Vorteil, den man erhofft, wenn das Recht durchbrochen
wird. Die Arbeiter lassen sich vorspiegeln, daß sie es viel besser
haben und viel mehr bekommen würden, wenn sie auch ein
Vort mitzureden hätten in der Verwaltung von Geschäfts⸗
anlagen. Das ist ja immer etwas Verlockendes, wenn einem
eine Ernte versprochen wird, wo man nicht gesät hat. Aber
wie dieser Fall in der Landwirtschaft nicht vorkommt, so kommt

Jer auch hier nicht vor. ö

Welcher Art nun die Kontrakte zwischen Arbeitgebern und
Arbeitern sein sollen, das muß durch gegenseitiges Überein⸗
kommen bestimmt werden. Sie können sich einigen auf einen

ö . Taglohn, der zu einer bestimmten Zeit ausbezahlt wird; sie

bönnen sich auch einigen auf einen Monats⸗ oder Jahreslohn.
*. Es kann die Arbeit auch beim Stück bezahlt werden. Ein
Eigentümer kann auch einen Arbeiter als Teilhaber ins Ge⸗
schäft nehmen, der die Arbeit tut, während er das Kapital
liefert. In letzter Zeit werden solche Kontrakte häufiger, in
denen ein bestimmter Lohn vorgesehen ist, wo aber dazu am
Ende des Jahres noch ein gewisser Prozentsatz vom Gewinn
verteilt wird an die Arbeiter, und zwar im Verhältnis zur
Länge der Zeit, die man als Angestellter dem Unternehmer
gedient hat. Dieser Plan wird viel gelobt von denen, die ihn
angenommen haben, weil dann die Arbeiter ein Interesse daran
haben, daß das Geschäft reichen Gewinn erziele. Unter den
Kontrakt gehört auch die Bestimmung der Zeitdauer der Arbeit.
Das Recht der freien Verwaltung des Eigentums, das
Gott beschert hat, und das auch alle menschlichen Rechte an⸗
erkennen, wird nun in mannigfacher Weise heftig angegriffen.
Planmäßig und gemeinsam geschieht das von seiten der Arbeiter⸗
verbindungen. Das Weitere hierüber wird sich weiter unten
ergeben. Durch ihre Bestrebungen suchen die Arbeiter eine
Kontrolle über die Herren und deren Eigentum zu erlangen.
Sie wollen die Kontraktfreiheit den Herren nehmen. Das
werden wir erkennen, wenn wir die Mittel ansehen, die sie an⸗
wenden, ihre Ziele zu erreichen.
Zu diesen Mitteln gehören die Streiks. Unter einem
Streik versteht man die gemeinsame Einstellung der Arbeit,
ö Arbeitgeber und
Arbeiter können sich etwa nicht einigen um den Lohn, der von
der Zeit an gelten soll. Da stellen dann alle Arbeiter der
nunion auf einmal die Arbeit ein. Das kann man an sich nicht
tadeln. Die Arbeiter haben oft Ursache, sich zu weigern, unter

N

wohl gar zerstört.

den bestehenden Verhältnissen weiterzuarbeiten. So gut der
Arbeitgeber das Recht hat, einen Kontrakt anzubieten, so gut
können die Arbeiter ihn ablehnen. Aber meistens gehen die
Arbeiter weiter. Sie legen nicht nur selber die Arbeit nieder,
sondern nötigen auch andere dazu und suchen zu verhindern,
daß andere in ihre Stellen treten. Sie dürften ihren Mit⸗
arbeitern zureden, mit ihnen zusammenzuhalten; sie dürften
auch andern Arbeitern abraten, ihre Stellen einzunehmen.
Dies Recht geben ihnen auch die bürgerlichen Gesetze. Aber
sie gehen weiter; sie nötigen durch Androhung und Ausübung
von Gewalt alle Mitarbeiter, die Arbeit niederzulegen. Oft.
handelt es sich aber gar nicht um Lohn. Mit der Lohnfrage
ist meistens auch die Anerkennung einer union verbunden. Der
Arbeitgeber soll alle Angestellten entlassen, die sich der union
nicht anschließen oder sich nicht allen Entscheidungen derselben
unterwerfen wollen. Sie verlangen, daß in den Werkstätten
nur solches Material verwendet werde, das von union-Arbeitern
bereitet ist. Sie wollen vorschreiben, was für Maschinen ge⸗
braucht werden sollen.

Oft werden auch Streiks veranstaltet, um andern unions
zum Siege zu verhelfen. Wie es zuweilen bei solchen Streiks
hergeht, wird im „Lutheraner“ (Jahrgang 50, Nr. 14) also
beschrieben: „Die Streiker suchen durch Versprechungen, durch
Spott und Hohn, durch Drohungen und Faustschläge, durch
Steinwürfe, durch Pistolenkugeln andere von den durch Strei⸗
ker geächteten Plätzen fernzuhalten, und jeden, der es durch⸗
setzt, doch zu arbeiten, sieht man als einen Bundesgenossen des
Feindes und somit als einen Feind an. Warum das alles?
Weil man den Arbeitgeber um jeden Preis zu seinem Schaden
verhindern will, sein Geschäft zu betreiben. Und noch weiter.
Etwa noch vorhandene Vorräte werden von den Streikern be⸗
wacht, auf dem Transport aufgehalten, mit Boykott belegt,
Um den Unternehmer zu verhindern, sich
anderswo zu versorgen und mit Hilfe anderer seinen Verbind⸗
lichkeiten nachzukommen und schweren Verlusten zu entgehen,
wird der Streik auch auf andere Werkstätten, zum Beispiel
auf andere Bergwerke, andere Fabriken, andere Eisenbahnen,
ausgedehnt, und wer nicht mitmachen will, wird als Feind
angesehen und behandelt. Da ziehen wohl die ausgetretenen
Arbeiter in hellen Haufen von einem Bergwerk zum andern und
überreden und nötigen die Arbeiter, sich ihnen anzuschließen,
und wenn das nicht gelingt, dann werden wohl Maschinen zer⸗
trümmert oder sonst Maßregeln getroffen, die dem Fortgang
der Arbeit Einhalt tun und den Geschäftsbesitzer schädigen
sollen, bis er sich fügt.“

Besonders gewalttätig gestalten sich diese Ausschreitungen
gegen Straßenbahnen und Eisenbahnen. Vor Jahren konnte
nicht ein Eisenbahnzug durch Chicago fahren ohne Bedeckung
von Soldaten. Hunderte von Eisenbahnwagen wurden samt
ihrem Inhalt verbrannt. Bei dem Streik der Angestellten
auf den Straßenbahnen in St. Louis in Jahre 1900 wurden
15 Personen getötet und 75 Personen verwundet; 80 Straßen⸗
bahnwagen wurden zerstört. Der Verlust an Arbeitslohn und
an Einnahnien der Bahnen belief sich auf über eine Million
Dollars, ganz abgesehen von dem Schaden durch Stockung der
Geschäfte. In den letzten Jahren hat die Union of Structural
Iron Workers sich traurig berühmt gemacht. Sie ist beschul⸗
digt worden, in mehr als einhundert Fällen durch Dynamit⸗
sprengungen Brücken, Fabriken und Häuser zerstört zu haben.

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