Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 14 › Seite 265
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. Juli 1916, Seite 265
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Kirchengemeinſchaften 3
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fragen“, wenn wir, bloß weil wir in der Majorität sind, mit
Geld, das sie gemeinschaftlich mit uns für einen ganz andern
* Zweck zusammengetragen haben, in einem Institut, das sie mit
uns zusammen zu einem rein bürgerlichen Werk eingerichtet haben,
unsere Religion treiben wollen. Und dann bedenke man, wie die
Bibel der Gnade und Ungnade des betreffenden Lehrers preis⸗
gegeben ist! Wie, wenn ein Lehrer die ersten zehn Kapitel des
ersten Buches der Chronika in Parzellen von je fünf Versen zur
Verlesung bringen wollte? Oder es könnten aus Bosheit viele
Abschnitte von einem bis zu fünf Versen so aus dem Zusammen⸗
hang gerissen und so gelesen werden, daß jeder ernste Vater, ob
Christ oder nicht, schreien würde: „So will ich die Bibel nicht
von oder vor meinem Kinde gelesen haben!“ Der richtige Schluß
ist dieser: ein Gesetz, das so viele Einschränkungen und Ver⸗
klausulierungen erfordert, so wie auf Eiern einhergeht, trägt das
Zeichen an der Stirn, daß es sich auf ein Gebiet begeben hat, wo
es nichts zu suchen hat. Eltern und Kirche haben von Gott den
Befehl, für das Seelenheil des Kindes zu sorgen, der Staat nicht.
Der National Religious Education Association zollt der
Lutheran mit Recht Lob für einige Beschlüsse und Aussprachen.
Er sagt: „Soviel man auch an der National Religious Edu-
cation Association aussetzen muß, weil sie in der christlichen Lehre
die liberale Richtung vertritt, so gibt es doch einige Fragen, in
bezug auf welche sie bei ihrer letzten Versammlung den richtigen
Standpunkt eingenommen hat. Zu erwähnen wäre erstlich ihre
überzeugung, daß jedes amerikanische Kind ein Recht hat auf
christlichen Unterricht, und daß die Kirche und das Heim für diesen
Unterricht zu sorgen haben; zum andern, daß man den christlichen
Unterricht nicht der öffentlichen Schule überweisen kann, ohne die
Lehre von der Trennung von Kirche und Staat zu gefährden;
zum dritten, daß das Werk des christlichen Unterrichts, was
Würde, Interesse und Antrieb desselben anbetrifft, sich stützen
muß auf die Wertschätzung des Werks nicht von seiten der öffent⸗
lichen Schulbehörden, sondern der Bevölkerung selbst: der christ⸗
lichen Familie, der Kirche, der privaten Schule und der privaten
Lehranstalten; zum vierten, daß die christliche Erziehung dadurch
gewaltig gefördert wird, daß man Schulpläne entwirft, die nicht
nur am Sonntag, sondern auch an Wochentagen die christliche
Unterweisung ermöglichen — das ist ja der Gedanke des Gary⸗
Planes. Ein Redner legte auch den Finger auf eine Schwäche der
Sonntagsschule, indem er hervorhob, daß da die Schüler gar nicht
angehalten werden, sich auf ihre Lektionen vorzubereiten, und daß
sie in der Regel das auch gar nicht im Sinne haben zu tun.“ —
In dieser Zeit, wo wie eine Sturmflut das Bestreben durch das
ganze Land geht, die Bibel und den christlichen Unterricht in die
öffentliche, also Staatsschule, zu bringen, können wir es nur mit
Freuden begrüßen, daß diese Association mit Ernst warnt vor
solcher Vermengung von Kirche und Staat, gegen die ja auch wir
fortwährend unsere Stimme erhoben haben, und wir können nur
wünschen, daß diese einzige vernünftige, christliche und amerika—
nische Anschauung sich inuner mehr Bahn bricht. E. P.
Die Generalkonferenz der Bischöflichen Methodisten ver⸗
sammelte sich vom 1. bis zum 29. Mai in Saratoga Springs,
N. Y. Auf die Größe der Versammlung wirft es Licht, wenn ge⸗
meldet wird: „Ein Redner machte darauf aufmerksam, daß die
Generalkonferenz die Kirche täglich §5000 koste, und man nicht
mit nichtssagenden Debatten die Zeit totschlagen sollte.. „Am
ersten Tag der Generalkonferenz fand jeder Delegat ein Exemplar
des Generalkonferenz⸗Handbuchs auf seinem Stuhl. Es ist dieses
ein 653 Seiten starker Band, der die Berichte der sämtlichen Be⸗
hörden und Organisationen der Kirche enthält, Bezug nehmend
auf die Arbeit der letzten vier Jahre. Ebenfalls findet man hier
den Bericht der verschiedenen Kommissionen, und die Bischöfe geben
einen kurzen Bericht über die Arbeit in ihrem betreffenden Ge⸗
biete.“ Während der Versammlung wurde in einer Rede „ein
geschichtlicher Rückblick bis zum Jahre 1816 gegeben, das eine
neue ÄAra des amerikanischen Methodismus eingeleitet habe“.
„Auf die gegenwärtige Zeit übergehend, konstatierte der Bischof,
daß nach Maßgabe der Mitgliedschaftszunahme im verflossenen
Quadriennium die Bischöfliche Methodistenkirche jetzt mehr als
vier Millionen Mitglieder zähle und, wenn man die verschiedenen
Zweige des Methodismus mitrechne, die methodistische Bevölke⸗
rung fast einem Drittel der Bevölkerung der Vereinigten Staaten
gleichkomme.“ Volle vier Wochen war die Versammlung in
Sitzung, und von der Menge der behandelten Geschäfte bekommt
man eine Vorstellung, wenn es am 27. Mai, dem drittletzten Tage,
noch hieß, „daß 109 Berichte vorlagen, die ihrer Erledigung war⸗
teten“. Die meisten Sachen wurden erst an Komiteen verwiesen
zur Vorberatung, und die Zeit wurde den Redenden zugemessen,
so daß noch alle Geschäfte erledigt wurden. — Das Mäßigkeits⸗
komitee legte zwei Beschlüsse zur Annahme vor. „Die erste Reso⸗
lution verlangt von den großen nationalen politischen Parteien,
daß sie in ihrer Plattform, ihren Grundsätzen, einen Grundsatz
für nationale Prohibition einfügen. Die andere Resolution be⸗
dauerte es schmerzlich, daß im Speisesaal des Weißen Hauses
wieder berauschende Getränke eingeführt worden sind. Präsident
Wilson wurde klar und bestimmt aufgefordert, seinen Einfluß zu
gebrauchen, daß die vor dem Kongreß liegenden Mäßigkeitsvor⸗
lagen angenommen werden.“ „Einstimmig wurde beschlossen, den
Kongreß unsers Landes zu ersuchen, einen Zensor über Wandel⸗
bilder zu ernennen. Auch wurde ferner der Kongreß ersucht, die
Einfuhr von alkoholischen Getränken nach Hawai zu verbieten.“
— Eine Vereinigung aller methodistischen Gemeinschaften wurde
angebahnt. Mit den Südlichen Methodisten wurde die Ver⸗
einigung tatsächlich vollzogen. Unter großem Jubel reichte Bischof
Cranston dem Bischof Hendrix von der Südlichen Kirche vor der
ganzen Versammlung die Bruderhand. „Dieser Plan der Ver⸗
einigung, der angenommen wurde, wird nun an eine von den
Bischöfen zu ernennende Kommission von 25 Personen verwiesen
werden, die mit einer ähnlichen Kommission von der Südlichen
Methodistenkirche zusammenwirken und an die nächste General⸗
konferenz berichten soll. Die Kommission ist ferner ermächtigt,
Unterhandlungen mit der Methodist Protestant Church und
andern Methodistenkirchen zu pflegen, die sich dieser Vereinigung
anschließen wollen.“ — Mit einiger Erwartung war die Außen⸗
welt darauf gespannt, was die Generalkonferenz tun werde in
bezug auf den sogenannten „Vergnügungsparagraphen“. Es ist
das der Paragraph in ihrer Kirchenordnung, der allerlei Ver⸗
gnügungen, wie Tanz und Theaterbesuch, Kartenspielen usw., ver⸗
urteilt und den Gliedern verbietet. Viele halten dafür, daß der
Paragraph ein toter Buchstabe sei, an den sich doch niemand kehre,
und dessen Befolgung man doch nicht durchsetzen könne; er solle
daher abgeschafft werden, und es solle dem Gewissen des einzelnen
überlassen sein, wie er es in den Stücken halten wolle. Andere
wollten ihn beibehalten haben. „Endlich kam die berühmte Ver⸗
gnügungsfrage“‘ oder Paragraph 271 in der Kirchenordnung an
die Reihe. Es waren eine große Anzahl (114) Gesuche an die
Generalkonferenz von Epworth Leagues, Gemeinden, Distrikts⸗
konferenzen und jährlichen Konferenzen geschickt worden mit der
Bitte, den Paragraphen nicht zu beseitigen. Das Komitee hatte
die Frage eingehend erörtert und schließlich einen Bericht mit
großer Majorität angenommen, der dahin lautete, daß man der
Generalkonferenz keine Veränderung vorschlage. Dr. James R.
Day, der die gleiche Stellung vor vier Jahren in Minneapolis
einnahm, reichte einen Minoritätsbericht ein, der wohl keine Ver⸗
gnügungen aufzählte, aber weit größere Verantwortlichkeit auf
die Prediger legte. Es folgte auf Beschluß keine Debatte.
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