Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 14 › Seite 264

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. Juli 1916, Seite 264

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*——

8Wer Tuthsranet er

nach städtischen Vorschriften semifireproof, mit einem Treppen⸗
hause nach der Rückseite, gebaut. Alle Klassenzimmer sind mit
Ankleideräumen versehen. Trink⸗ und Waschvorrichtung für die
Lehrer ist in jedem Stockwerk vorhanden.

In dem großen Saal des Gebäudes wurden die 1000 bis
1200 Gäste der Delegatensynode bei ihrer letzten Sitzung zehn
Tage lang zu Mittag gespeist, 500 bis 600 auf einmal.

Seit dem Jahre 1904 wurde die St. Lukasschule — als
erste lutherische Gemeindeschule in Chicago — von der öffent⸗
lichen Schulbehörde als achtgradig anerkannt. Gerne werden
ihre Graduierten mit ihrem Diplom ohne Examen und ohne
Probe in den Hochschulen der Stadt wie auch jetzt von unserm
lieben Luther Institute aufgenommen. Obwohl die Schüler⸗

Schule der St. Lukasgemeinde in Chicago.

zahl in den letzten Jahren, wie fast überall, zurückgegangen ist,
so ist das bei Schulen in Chicago, die noch größer waren, noch
bedeutend schneller geschehen. Ohne „Statistisches Jahrbuch“
läßt es sich nicht leicht in Erfahrung bringen, ob noch eine zahl⸗
reichere Kinderschar als in der unsrigen in einer Synodal⸗
schule zu finden ist.

Die Schule ist die beste Missionsanstalt der Gemeinde ge⸗
blieben. Weit mehr als ein Drittel der Schüler kommt von
Eltern, die nicht zur Gemeinde gehören. Es arbeiten mit
einem fleißigen Vorstande und einer opferwilligen Gemeinde
noch sieben Lehrer und eine Lehrerin an der Schule und suchen
sie nach innen und nach außen immer mehr zu heben. Der
Schulbericht vom April dieses Jahres gab an als Schüler—
zahl 403.

Gott segne auch ferner in Gnaden den schönen Garten
seiner Kirche, unsere liebe St. Lukasschule!

J. E. A. Müller.

4

Zur kirchlichen Chronink.

Wie den Kirchen auf dem Lande aufzuhelfen sei — daß das
ein Problem ist, das in letzter Zeit viele Köpfe beschäftigt, und 4
was man da alles versucht und vorschlägt, darüber hat der
„Lutheraner“ öfters berichtet. Nun meldet der Caristian Herald,
daß in Virginia sogar der Staat da nachhelfen will. Nach einer
Proklamation des Gouverneurs war der 7. Mai ausgeschrieben
als gesetzlicher Feiertag, als Oountry Church Day. In seiner
Proklamation sagte der Gouverneur: „Den Landkirchen des
Staates und der Nation ist eine große Pflicht und Aufgabe an⸗
vertraut, den Charakter von Männern und Frauen zu bilden, die
den größten Teil unserer Bevölkerung ausmachen sowohl auf dem
Lande als auch in der Stadt. Die Kirche auf dem Lande ist ein
Bedürfnis für die Zivilisation, und sie muß nicht nur fortgesetzt
und ermutigt, sondern der Kreis ihrer Nützlichkeit muß beständig
erweitert werden, so daß sie die ihr zukommende Stellung als
Zentrum der Ortlichkeit bekommt.“ — Es scheint, des versuchten
Vermengens von Kirche und Staat ist kein Ende. Freilich, wenn
das die Aufgabe der Kirche wäre, was da angegeben ist, dann
wäre sie ja nur ein Hilfsinstitut des Staates, an dessen Pflege
der Staat das größte Interesse hätte. Da läge dann auch gar
keine Vermengung von Kirche und Staat vor, weil das gar keine
Kirche mehr wäre, sondern ein Verein zur Pflege der Geselligkeit
und dergleichen. Die Kirche dagegen, wie sie Christus gegründet
hat und haben will, hat den Auftrag, ihn, Christum, und sein
Evangelium der Welt zu verkündigen und so Menschen ewig selig
zu machen. Das ist in Stadt und Land ihr eigentliches und eigen⸗
stes Werk; dazu kann und soll der Staat weder helfen, noch soll er
hindern, sondern die Kirche gewähren lassen. E. P.

In den öffentlichen Schulen des Staates New Jersey muß
nun gesetzlicher Verordnung gemäß täglich zum Beginn des Unter⸗
richts ein Abschnitt aus der Bibel vorgelesen werden. Es dürfen
jedoch nur fünf Verse sein, ohne Erklärung, und zwar aus dem
Alten Testament. Wir begreifen nicht, wie der Luteran darüber
nur dies zu sagen hat: „So weit, so gut. Aber ein unglückseliges
Anhängsel zu dem Gesetz beschränkt die Auswahl auf das Alte
Testament und schreibt vor, daß jeden Tag fünf Verse gelesen
werden sollen ohne alle Erklärung. Das ist ungefähr, wie wenn
man dem Bettler sagt: Wir geben dir Quartier im Hause, aber
du mußt im Keller schlafen, dein Frühstück im Hinterhof essen und
mit einer Kruste Brot zufrieden sein. Oder um ein anderes Bild
zu gebrauchen, gerade wie wenn man ein Pferd auf die Weide
führt, aber es an einen Pfosten bindet und es nur dahin gehen
läßt, wo die Weide mager ist, nicht wo sie so überaus reich ist.
Müssen wir denn immer die Juden und Heiden fragen, wenn wir
den Schulkindern der großen Masse von Christen geben wollen,
was ihr unveräußerliches Recht ist? Wenn solche Leute gegen
das Lesen der Bibel sind, dann lasse man die Schulbehörden ein
besonderes Zimmer für ihre Kinder einrichten, das weit genug

abgelegen ist, so daß sie ja das Wort des Lebens nicht hören x

können. Wenn manche Leute so besorgt wären um den Lesestoff,
den ihre Kinder zu ihrem eigenen Schaden verschlingen, wie sie
Angst haben vor der Bibel, dann brauchten wir vielleicht nicht so
viele Reformschulen und Gefängnisse. Wenn die Bibel in den
öffentlichen Schulen so gebunden und geknebelt werden muß, dann
ist es besser, sie bleibt heraus.“ Der letzte Satz ist richtig, nur
sollte er heißen: „Daß die Bibel in den Staatsschulen so ge⸗
bunden und geknebelt werden muß, das zeigt, daß sie da nicht hin⸗
gehört, und ihre Freunde wollen sie da so nicht sehen.“ Das ist
gar die Frage nicht, ob das Bibellesen den Kindern und jedermann
gut wäre. Versteht sich, wäre es das! Die Frage ist vielmehr
die, ob der Staat der Körper ist, der es ihnen bieten und sogar
gebieten soll. Wir haben allerdings „die Juden und Heiden zu

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