Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 61, Nummer 18 › Seite 279
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 29. August 1905, Seite 279
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Bibelleſen 10 · Staatsſchule 8
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Seite dieser Sache in den Staaten und Territorien unsers Landes.
In 9 Staaten (Georgia, Indiana, Jowa, Kansas, Massachusetts,
Mississippi, New Jersey, North Dakota, South Dakota) ist Bibellesen
in den öffentlichen Schulen gesetzlich vorgeschrieben, entweder
durch die Constitution oder durch die Schulgesetze. In 12 Staaten
(Arkansas, Idaho, Illinois, Maine, Michigan, Nebraska, New Vork,
Pennsylvania, Rhode Island, Utah, Vermont und West Virginia)
wird die Bibel weder in der Constitution, noch im Schulgesetz genannt,
aber gerichtliche und amtliche Entscheidungen verleihen der Sitte des
Bibellesens Gesetzmäßigkeit. In 16 Staaten und einem Territorium
(Alabama, Colorado, Connecticut, Delaware, Florida, Kentucky,
Maryland, New Hampshire, North Carolina, Ohio, Oregon, South
Carolina, Tennessee, Texas, Virginia, Wyoming, Oklahoma) wird
die Bibel an vielen Orten gelesen, aber ohne gesetzliche Berechtigung,
nur weil es Herkommen ist und von der öffentlichen Meinung ge⸗
wünscht wird. An gar manchen Orten in diesen Staaten wird des⸗
halb die Bibel nicht gelesen. In 3 Staaten und einem Territorium
(California, Louisiana, Nevada und New Mexico) wird in der Regel,
einige Ausnahmen abgerechnet, die Bibel nicht gelesen, und die öffent⸗
liche Meinung ist dagegen. In 5 Staaten und einem Territorium
endlich (Minnesota, Missouri, Montana, Washington, Wisconsin,
Arizona) gibt es gerichtliche und amtliche Entscheidungen gegen das
Bibellesen. Wo es in diesen Staaten dennoch geschieht, da ge⸗
schieht es, weil es an den betreffenden Orten vom Volke gewünscht
wird. — Diese Zusammenstellung zeigt, daß die praktische Durch⸗
führung der reinlichen Scheidung von Staat und Kirche in unserm
Lande noch zu wünschen übrig läßt. L. F.
Römische Gemeindeschulen gibt es dem Berichte im Catholic
Director für das Jahr 1904 zufolge in unserm Lande 4000, die von
986,088 Kindern besucht werden. Am stärksten sind diese Gemeinde⸗
schulen vertreten in New Vork (458), Illinois (368), Pennsylvania
(360), Wisconsin (310), Ohio (306). Sie bilden eine Macht der
römischen Kirche in unserm Lande. L. F.
Ausland.
Arme Studenten. Ein Wechselblatt berichtet, daß dreihundert
Studenten der Leipziger Universität von derselben freie Beköstigung
Mittags und Abends erhalten. In einem großen Saale eines der
neuen Universitätsgebäude werden die Mahlzeiten an sechsundzwanzig
Tischen eingenommen. Im Jahre 1544 schenkte der Churfürst Moritz
der Universität das 1409 gegründete Paulinerkloster unter der Be⸗
dingung, daß die Universität einen Freitisch für arme Studenten stelle.
Dieser Gebrauch hat seit jener Zeit bestanden. Es bestehen in ver⸗
schiedenen Theilen der Stadt hundertundzwanzig Freitische für Stu⸗
denten. Die Kosten werden aus Legaten bestritten, welche der Uni⸗
versität von Edelleuten und Professoren zugewiesen worden sind.
D.
Pabst Pius X. hat dem deutschen Kronprinzen zur Hochzeit ein
eigenhändiges Glückwunschschreiben und der Kronprinzessin ein Ge⸗
schenk gesandt. Sein Abgesandter, der Cardinal Kopp von Breslau,
bezeichnete bei der Ueberreichung des Schreibens und des Geschenks den
Bund der Brautleute als einen „heiligen Bund“ und versicherte, daß
der Pabst für das junge Brautpaar seine Gebete zum Himmel sende.
Die „Ev.⸗Luth. Freikirche“, die dies mittheilt, macht darauf aufmerk⸗
sam, welcher Zweideutigkeit der Pabst sich dadurch schuldig gemacht
habe. Nach römischer Irrlehre ist bekanntlich die Ehe ein Sacrament,
und eine jede Ehe, die nicht von einem römischen Priester geweiht
ist, ist überhaupt keine rechte Ehe. Noch der Vorgänger Pius' X.,
Leo XIII., hat in amtlichen Rundschreiben eine derartige Ehe für
einen „gesetzlichen Concubinat“ erklärt. Einer solchen ungeweihten
Ehe komme „nicht die Bedeutung und Wirkung einer rechtmäßigen
Ehe“ zu, und alle, die in einer solchen Ehe leben, „leben in verbreche⸗
rischer Weise zusammen“.“) Und doch hat nun sein Nachfolger dem
nicht von einem römischen Priester, sondern von einem protestantischen
Hofprediger getrauten kronprinzlichen Paare seinen Glückwunsch zum
„heiligen Bunde“ gesandt. Entweder läßt Pius die amtlichen Auf⸗
stellungen seines Vorgängers fallen — aber wo bleibt dann die päbst⸗
liche Unfehlbarkeit, die Leo besessen haben soll? — oder Pius hält —
was jedenfalls das Richtige ist — die Lehre Leos und der ganzen Pabst⸗
kirche aufrecht, aber er verschweigt aus politischen Gründen seine wahre
Meinung, und seine Glückwünsche und Gebete sind nur Heuchelei. So
hat das Pabstthum aber je und je gehandelt, wenn es in seinem In⸗
teresse lag. Es ist voll Lügens und Trügens und gibt sich doch einen
frommen Heiligenschein! L. F.
Pater Denifle ist der Name eines katholischen Priesters, der
jüngst eine Schmähschrift voll der schlimmsten Lügen und Verleum⸗
dungen über Luther herausgegeben hat. Dieser Mensch ist neulich
nach kurzer Krankheit in München gestorben. Er war auf der Durch⸗
reise nach Cambridge, England, begriffen, wo er mit noch einem andern
katholischen Priester, Pater Ehrle, zum Ehrendoctor gemacht werden
sollte. Es wäre eine Schmach gewesen, wenn man in Cambridge,
dieser alten Universität Englands, die sich stets rühmt, die feste Burg
des evangelischen Glaubens wider das Pabstthum zu sein, wirklich
den höchsten theologischen Ehrengrad einem fanatischen Verspötter
Luthers verliehen hätte. Nun hat Gott es aber verhindert, daß diese
Universität dem Protestantismus einen solchen Schimpf anthue. In
diesem Todesfall dürfen wir ein Gottesgericht erblicken. (Ev.⸗Auth.
Kirketidende.) D.
In der so erfalgreichen Heidenmission im Lande Uganda
in Africa ist auch im vergangenen Jahre wieder eine große geistliche
Ernte eingebracht worden. 9000 Taufen haben stattgefunden, dar⸗
unter mehr als 6000 an erwachsenen Personen. Von den 717,535
Bewohnern des eigentlichen Uganda, wobei also die volkreichen Außen⸗
provinzen nicht mitgerechnet sind, haben sich bei einem im vorigen
Jahre von der Regierung erhobenen Census 212,669 als römisch⸗
katholische Christen bezeichnet und 164,241 als protestantische. Von
dem Rest der Einwohner sind 300,879 Heiden und 40,346 Muham⸗
medaner, so daß also die christliche Bevölkerung überwiegt. Das ist
um so bemerkenswerther, als man von Uganda vor noch nicht fünfzig
Jahren zum ersten Male hörte und erst vor dreißig Jahren durch den
Bericht des bekannten Africareisenden Stanley die Aufmerksamkeit der
englischen Kirchenmissionsgesellschaft auf dieses Land gelenkt wurde.
L. F.
Richt überall ist die Heidenmission so erfolgreich wie in
Uganda. Ein Gegenbild dazu bietet die Mission in Kaiser Wil⸗
helmsland auf der großen Insel Neu Guinea nördlich von Austra⸗
lien. Dort hat die deutsche Rheinische Mission 16 Jahre gearbeitet,
ohne eine Frucht zu sehen. 13 Missionsarbeiter und einige Kinder
liegen in dem heidnischen Lande begraben, 6 Missionare kehrten mit
gebrochener Gesundheit in die Heimath zurück, aber bis 1903 hatte
sich noch kein Papua bekehrt. Endlich, so berichtete vor einiger Zeit
das „Leipziger Missionsblatt“, brach das Eis. Der erste Heide kam
zu einem Missionar und gab die bestimmte Erklärung: „Ich will ein
Christ werden.“ Da er in der Anfechtung, die ihm seine Anverwand⸗
ten bereiteten, fest blieb, nahm ihn der Missionar in den Taufunter⸗
richt, und nach einigen Monaten konnte er getauft werden. Dabei
legte er vor einer großen Anzahl heidnischer Papuas folgendes Tauf⸗
gelübde ab: „Ich entsage der Sitte meiner Vorfahren. Die Götzen
haben meine Ahnen durch Lüge eingesetzt, das weiß ich. Ich glaube
) Vergl. Gräbner, „Protestantischer Nachruf zum Gedächtniß Papft
Leos XIII.“, S. 8 ff.
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