Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 70, Nummer 9 › Seite 139
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 28. April 1914, Seite 139
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Unterſtützungskaſſe · Unterſtützungskaſſe 2 · Unterſtützungskaſſe 3 · Unterſtützungskaſſe 5
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r Tutheranet
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erhalten, wenn er nun nicht mehr für ihn arbeiten kann?
Ganz gewiß. Die Welt handelt auch so, wo sie gerecht handelt.
Das zeigen die Pensionen, Ehrensolde und dergleichen, die der
Staat denen darreicht, die ihm treu gedient haben; das zeigen
die in großen Geschäften bestehenden oder angestrebten Alters⸗
versorgungen und dergleichen mehr.
Hat nun schon in der Welt ein treuer Arbeiter ein Recht
auf Versorgung, wenn er arbeitsunfähig geworden ist, wieviel
mehr sollte dieser Grundsatz in der Kirche Gottes zur Geltung
kommen. Und selbst wer diesen Grundsatz nicht anerkennt, son⸗
dern spricht: „Ich bezahle meinem Arbeiter vollauf, was seine
Arbeit wert ist, darum bin ich nicht verpflichtet, ihn zu erhalten,
wenn er nicht mehr arbeiten kann“, der wird doch zugeben
müssen, daß das nicht von den Dienern der Kirche und ihrer
Versorgung gilt. Wer unter uns in den Dienst der Kirche
tritt, widmet damit sein ganzes Leben, seine Kräfte, seine
Gaben, die ihm Gott verliehen hat, und alles, was er hat,
diesem Dienst, ohne darauf zu sehen, ob sich das „bezahlt“ oder
nicht, ob er hohen oder geringen Gehalt bekommt, ob er etwas
fürs Alter zurücklegen kann oder nicht; sein Leben, sein Dienst
gehört seinem Gott und seiner Kirche. So will es Gott. Wenn
nun Gott seinen Dienern verbietet, im Dienste der Kirche auf
ihren irdischen Vorteil, auf ihr gutes Auskommen zu sehen,
folgt daraus nicht klar und bestimmt, daß also die Kirche, der
solche dienen, die Pflicht hat, für ihren irdischen Lebensunter⸗
halt zu sorgen? Und „Lebensunterhalt“ brauchen solche doch
auch, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Ein Hausvater
in seinem zeitlichen Beruf soll darauf sehen, daß er, wo möglich,
seiner Witwe und seinen unversorgten Kindern so viel hinter⸗
läßt, daß sie leben können. Geschieht das in rechter Gesinnung,
so ist das nicht unrecht, sondern gehört im Gegenteil zu seinen
Hausvaterpflichten. Ein Diener der Kirche aber darf und soll
sich nicht davon leiten lassen: „Wie und wo kann ich am meisten
verdienen und zurücklegen?“ Diese ganze irdische Versorgung
(recht verstanden) hat Gott ihm abgenommen und der Kirche
auferlegt. So ist auch das Wort zu verstehen: „Gott hat be⸗
fohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, sollen sich vom
Evangelium nähren.“ Hieße das sich „vom Evangelium näh⸗
ren“, wenn ein Diener der Kirche in den Jahren, wo er nicht
mehr arbeiten kann, Mangel leiden müßte?
Daß die der Kirche von Gott gebotene Versorgung ihrer
Diener eine lebenslängliche Versorgung sein soll, sehen
wir auch aus den Worten und dem Verhalten des Apostels
Paulus. Aus des Apostels Briefen erfahren wir, daß die von
Paulus gegründeten Gemeinden, auch als er nicht mehr im
Dienst stand, für seinen Lebensunterhalt gesorgt haben, wie
zum Beispiel die Philipper. Das taten sie aus Dankbarkeit
für die Dienste, die ihnen der Apostel geleistet hatte, wenn er
ihnen auch jetzt nicht mehr dienen konnte. Und wie sieht der
Apostel selbst diese Versorgung an? Ebenfalls als eine Dan⸗
kesschuld, „als einen ihm um seiner Dienste willen geleisteten
besonderen Dankesdienst'. Wenn zum Beispiel Paulus an
die Philipper (Kap. 4, 10) schreibt: „Ich bin aber höchlich
erfreut in dem HErrn, daß ihr wieder wacker worden seid, für
mich zu sorgen, wiewohl ihr allewege gesorgt habt, aber die
Zeit hat es nicht wollen leiden“; und V. 15: „Ihr von Phi⸗
lippi wisset, daß von Anfang des Evangelii .. . keine Gemeinde
mit mir geteilt hat nach der Rechnung der Einnahme und Aus⸗
gabe denn ihr allein“, so sehen wir, daß Paulus seine Ver⸗
sorgung von seiten der Gemeinden, auch als er gefangen lag
und ihnen nicht mehr dienen konnte, nicht als ein Almosen,
als eine Armenunterstützung, ansieht, sondern als Erfüllung
einer dem Apostel schuldigen Pflicht, einer Dankespflicht.
Dasselbe spricht der Apostel aus in seinem Brief an Phile⸗
mon. Von dem dem Philemon entlaufenen Knecht Onesimus
schreibt er: „Ich wollte ihn bei mir behalten, daß er mir an
deiner Statt dienete“, und begründet dies V. 19 mit
den Worten: „Ich schweige, daß du dich selbst mir schuldig
bist.“ Damit bezeugt der Apostel doch offenbar, daß Philemon
als Gegendienst für des Apostels geistliche Dienste ver⸗
pflichtet sei, ihm leiblich zu dienen. Und wenn der Apostel
1 Kor. 9 den Dienst der Diener der Kirche mit dem Beruf eines
Kriegsmannes vergleicht, so liegt darin auch dies: wie der
Kriegsmann, der seinem Lande treu gedient, Anspruch auf
Verpflegung hat, wenn er Invalide geworden ist, so auch der
Diener der Kirche. Und wenn Paulus im 13. Vers schreibt:
„Wisset ihr nicht, daß, die da opfern, essen vom Opfer, und
die des Altars pflegen, genießen des Altars?“ so liegt auch
darin eine Erinnerung an die Pflicht der Kirche, ihre Diener
lebenslänglich zu versorgen, sintemal die Versorgung der Prie⸗
ster und Leviten sich auf deren ganze Lebenszeit bezog.
Sollte aus dem allem nicht jeder Christ erkennen, daß die
genügende Versorgung auch der invaliden, arbeitsunfähigen
Diener der Kirche und ihrer von ihnen abhängigen Angehöri⸗
gen der Kirche von Gott befohlen ist? Gott gebe es!
Fleischlicher, irdischer Sinn hat diese Zeilen nicht in die
Feder diktiert. Es ist ja ein unverdientes Gnadengeschenk
Gottes, daß wir Pastoren, Lehrer und Professoren im beson⸗
deren Dienst der Kirche stehen und das köstliche Werk der
Seelenrettung treiben dürfen; gibt es doch keinen andern Be⸗
ruf, in dem man in solchem Maße dem Heilande seine Liebe
und Dankbarkeit erweisen kann. Und möge es nie dahin
kommen, daß man in unsern Kreisen das Predigt- und Schul⸗
amt sucht und ansieht als einen „soft snap“, als eine Gelegen⸗
heit, es zu viel Geld und Gut zu bringen! Daß wir Mithelfer
Gottes im Werk der Seligmachung sind, das bleibe unser
Lohn, unsere Freude, unsere Waffe gegen alle Anfechtungen,
Sorgen und Versuchungen.
Aber, mein lieber Leser, wenn du nun deinen „Lutheraner“
beiseitelegst, dann denke doch einmal ein wenig darüber nach,
ob unsere lieben Christen und Gemeinden alles tun, was sie
tun sollten, um die Diener der Kirche vor Sorgen und Ver⸗
suchungen zu bewahren. Wenn so mancher begabte junge
Mann, besonders so mancher Pastors⸗ und Lehrerssohn, sich
nicht dem Dienst der Kirche widmet, weil er es nicht riskieren
will, zeitlebens aus der Hand in den Mund zu leben und im
Alter an die Armenkasse gewiesen zu werden; wenn es immer
häufiger vorkommt, daß Diener der Kirche, besonders Lehrer,
ihr Amt aufgeben und einen weltlichen Beruf ergreifen, um,
wie sie meinen, besser für die Ihrigen sorgen zu können: sag',
lieber Leser, ist unsere Kirche, sind unsere Gemeinden in solchen
Fällen ganz ohne Schuld? Könnte es, sollte es nicht anders
sein? Sollten unsere lieben Christen, unsere Gemeinden, nicht
zu der Erkenntnis kommen, daß eine „Unterstützungskasse“, im
Sinn einer Armenunterstützung, für arbeitsun⸗
fähige Diener der Kirche oder deren hinterlassene Witwen und
Waisen nicht im Sinne der Schriftstellen ist, die wir angeführt
haben?
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