Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 71, Nummer 3 › Seite 50

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 2. Februar 1915, Seite 50

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Bekenntnisſchriften 6 · Temperänz 12

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muniziert haben 279, getauft wurden 12 Kinder, konfirmiert

18, getraut 10 Paare, begraben 3. Zum Unterhalt trug die

Gemeinde in Chicago §103.22 bei, die Gemeinde in Gleason

5168. Ausgaben des Missionars: für Chicago §42.45, für

Gleason 585.27. Einnahme von den Predigtplätzen: §61.75;

Ausgabe: §61.42; von der Kommission erhalten: §484.27.
F. Markworth.

Judenmission. (New Mork.) Die Verfolgungen der
jüdischen Antimissionsliga haben zwar nicht aufgehört, aber be—
deutend nachgelassen. Nur am großen Versöhnungstage des
vergangenen Jahres machten die Agenten dieser Liga eine be—
sondere Kraftanstrengung. Wenigstens an diesem ihrem heilig—
sten Tage wollten sie ihre Stammesgenossen mit aller Macht
von den Missionsgottesdiensten abhalten. Indem sie ihre
eigenen Gottesdienste versäumten, hielten sie jeden Juden, der
zu unserm Missionsgottesdienst kam, zurück und boten ihm
eine freie Eintrittskarte in eine Synagoge an. Sonst werden
nämlich am Versöhnungstage hohe Preise für den Eintritt in
die Synagogen und gemieteten Festhallen gefordert.
meisten derer, welche unsere Missionshalle besuchten, entgegneten
den aufdringlichen Agenten, daß sie lieber in unsere Missions—
gottesdienste gingen, zu denen überhaupt kein Eintrittspreis
gefordert werde. Am Abend des 29. September, des Ver—
söhnungstages, war die Missionshalle schon um halb sechs Uhr
bis auf den letzten Stehplatz gefüllt, so daß keine weiteren Be—
sucher hereingelassen werden konnten. Zugleich wurde den
draußen Harrenden bekanntgemacht, daß nach Schluß des ersten
ein zweiter Gottesdienst gehalten werden solle. Diesen An-
drang benutzten die Glieder der Antimissionsliga, um vor der
Missionshalle Ansprachen an die versammelte Menge zu halten
und so den Gottesdienst zu stören. Nach einem Polizisten wurde
vergeblich gesucht. Die Frau des Missionars wurde durch einen
Steinwurf verwundet. Hierauf lief jemand aus der Menge
nach der Polizeistation. Der Polizist, der nun erschien, mußte
Gebrauch von seinem Knüppel machen, um die Rotte zu ver—
treiben. Unter Schutz des Polizisten konnte auch der zweite
Gottesdienst mit 76 Zuhörern gehalten werden. Am Mittwoch,
den 30. September, dem eigentlichen Versöhnungstage, waren
vormittags und nachmittags Gottesdienste.

Sonst wurden die Gottesdienste bis jetzt wieder gut be—
sucht, auch Frauen, welche durch die Verfolgungen abgeschreckt
waren, stellen sich wieder zaͤhlreicher ein. Da die Glieder der
Antimissionsliga sehen, daß alle ihre Bemühungen vergeblich
sind, so verteilen sie schon seit längerer Zeit schändliche Schmäh—
schriften gegen das Christentum an die Besucher unserer Mission.
Die Folge davon ist eine für sie unerwartete. Unser Missionar
wird bestürmt mit Bitten um jüdische Neue Testamente und
Katechismen. Die Leute wollen selber nachsehen, ob es sich
also verhalte, wie die Schmähschriften lästern. Die Nachfrage
ist so groß, daß der Missionar sich genötigt sah, einen nomi—
nellen Preis, 10 Cents für Neue Testamente und 2 Cents
für Katechismen, zu fordern und nur solchen diese Büchlein
für den geringen Preis, ganz Armen auch gratis zu überreichen,
die ihm ihren Namen und ihre Wohnung angeben. Auf diese
Weise erlangt der Missionar Zutritt in die Judenhäuser und
hat Gelegenheit, über das Verständnis des Gelesenen zu fragen
und zu beweisen, daß alle Weissagungen des Alten Testaments
im Neuen Testament erfüllt sind. So kommen auch immer
mehr Juden in die Gottesdienste. P. Rösener.

Die

Zur kirchlichen Chronik.

Den Nutzen der öffentlichen Berichterstattung für die Mission
finden wir schon vor Jahren nicht nur im „Lutheraner“ — da
ist es oft geschehen —, sondern auch in den Synodalberichten
betont. Schon vor zwanzig Jahren bestimmte die Allgemeine
Synode, daß zweimal im Jahre aus den Missionsfeldern der
einzelnen Distrikte „eingehende Berichte“ über die Arbeit „behufs
Veröffentlichung eines Gesamtbildes des Werks der Inneren Mis—

sion im „Lutheraner““, sooft das zweckentsprechend erscheine, an

die Allgemeine Missionskommission eingesandt werden sollten.
Auch einzelne Distrikte haben in ihren Beschlüssen auf den Nutzen
hingewiesen, den die Mission von solchen Berichten über den
Fortschritt und die Bedürfnisse des Werkes hat. Ein solcher Be⸗—
schluß einer unserer Distriktssynoden lautet: „Die Reiseprediger
sollen etwa alle drei Monate Berichte an die Missionskommission
und der Vorsitzer derselben von Zeit zu Zeit aus denselben an
die Redaktion des Lutheraner“ passende Auszüge zur Veröffent—
lichung einsenden.“ G.

Im Staate Arizona ist jetzt ein Prohibitionsgesetz ange⸗
nommen worden, das jede Einfuhr von geistigem Getränk in
den Staat untersagt. Damit ist auch die Einfuhr von Wein für
die Feier des heiligen Abendmahls als ungesetzliche Handlung
verurteilt. Da wir keine Gemeinden im Staate Arizona haben,
werden wir durch dieses Gesetz nicht näher berührt. Doch hat
unsere Schwestersynode von Wisconsin dort eine Anzahl Missions⸗
gemeinden unter den Indianern, und unsere Erwartung ist ge—
spannt, wie sich für diese die Frage lösen wird. Aus katholischen
Zeitungen vernehmen wir, daß der Bischof von Arizona auf eine
Bestellung von Altarwein eine abweisende Antwort von dem
Händler erhielt; er könne nach dem 1. Januar keinen Wein mehr
nach Arizona liefern. Daß ein solches Gesetz die Freiheit der
Religion einschränkt und damit unsere Landesverfassung verletzt,
liegt auf der Hand. Auch im Staate Washington lag bei den
letzten Wahlen ein Gesetzentwurf vor, der die Beschaffung von
Altarwein, wenn nicht unmöglich, so doch schwierig machte. Im
22. Abschnitt dieser Vorlage heißt es nämlich: „Es soll für irgend
jemand gesetzwidrig sein, mehr als eine halbe Gallone oder zwei
Quart berauschender Getränke im Besitz zu haben, außer Bier,
oder mehr als zwölf Quarts oder vierundzwanzig Pints Bier;
welche Bestimmung jedoch nicht anwendbar sein soll auf regi—
strierte Apotheker oder auf Personen, welche Alkohol für rein
mechanische oder chemische Zwecke an Hand halten.“ Zu diesem
Abschnitt des in Vorschlag gebrachten Prohibitionsgesetzes be—
merkte seinerzeit das „Gemeindeblatt für Lutheraner in Idaho,
Oregon und Washington“: „Ganz abgesehen davon, daß die
Gemeinden ihren Bedarf an Abendmahlswein bei Annahme des
Gesetzes nicht bestellen können, wo sie denselben am besten und

billigsten erhalten, sondern genötigt sind, ihn in der Apotheke zu! 3

kaufen für jede Abendmahlsfeier unter genauer Angabe des
Zweckes, wozu der Wein verwendet werden soll, ist diese Vorlage
unbillig, weil sie einem Pastor untersagt, genügenden Vorrat von
Wein für eine größere Abendmahlsfeier an Hand zu haben.
Zwei Quarts reichen knapp aus für 90 Kommunikanten; manche
Gemeinden haben aber in der Regel bei ihrer Abendmahlsfeier
100 bis 150 Abendmahlsgäste. Diese müßten dann entweder
die Zahl ihrer Gäste einrichten nach dein vom Gesetz erlaubten
Quantum Abendmahlswein oder aber den Wortlaut des Gesetzes
zu umgehen suchen und damit sich in die Gefahr begeben, der
Gesetzesübertretung geziehen zu werden. Unsere Pastoren müssen
immer etwas Wein an Hand haben für etwaige Krankenkom⸗
munionen. Wenn sie zu Kranken gerufen werden, führt der Weg
nicht immer an einer Apotheke vorbei. Auch ist in der Regel
der Bedarf der Gemeinde an Abendmahlswein im Pfarrhause.

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