Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 71, Nummer 20 › Seite 387
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 28. September 1915, Seite 387
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2—— —
8S Der „Vuthoraned SN
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dem Schafott; dagegen wurden von den 20 Mördern Londons
15 hingerichtet, und drei gingen auf Lebenszeit ins Zuchthaus.
In Deutschland büßen 95 Prozent aller Mörder ihr Verbrechen
durch Hinrichtung, in den Vereinigten Staaten noch nicht
zwei Prozent (einer aus 75 in einem Zeitraum von zehn
Jahren). Aus 8975 Mordtaten im Jahre 1911 wurden 104
durch die Hinrichtung des Mörders bestraft. Letzten November
tötete eine Frau Beasly in Chicago mit kaltblütiger überlegung
ihren Mann. Als sie neben der Leiche festgenommen wurde,
hatte sie in einer Handtasche einen Zeitungsausschnitt, der eine
Liste der weiblichen Mörder Chicagos in den letzten vier Jahren
enthielt mit dem Vermerk, daß sämtliche (siebzehn an der Zahl)
straffrei ausgegangen waren. Auch sie wurde, als achtzehnte in
vier Jahren, freigesprochen! Heutzutage ist für eine Frau, die
einen unliebsamen Mann los werden will, der Gattenmord mit
viel weniger Unkosten und Schererei verbunden als eine Klage
auf Scheidung. Aber auch den männlichen Mördern gegenüber
beweift sich der Mangel an Gerechtigkeitssinn, der unser ameri—
kanisches Volk vor allen „zivilisierten“ Völkern der Erde aus⸗
zeichnet. Statt dem Gesetz seinen Lauf zu lassen, werden alle
möglichen Versuche gemacht, das teure Leben des Mörders zu
retten; auf Meineid und Bestechung kommt es dann nicht an,
und jedes Mittel der Verschleppung wird angewandt, um den
Prozeß so lange hinauszuziehen, bis das Interesse des Publikums
erlahmt ist, und der Angeklagte schließlich ohne viel Lärm straf—
frei ausgeht. Gelehrte Bücher werden geschrieben, in denen die
Mörder als bedauernswerte, schwachsinnige Personen hingestellt
werden, die ja für ihre Handlungen nicht verantwortlich sind.
Auch den Einfluß der Logen auf die Abstimmung der Geschwore—
nen und Strafbestimmungen der Richter wollen wir hier nicht
übersehen. Einsichtsvolle Rechtsgelehrte klagen über diese be—
schämenden Zustände. Ein Chicagoer Richter sagte kürzlich:
„Wenn man doch ein wenig überlegte, was das für Leute sind,
mit denen wir es zu tun haben. Es sind gegenwärtig in dem
hiesigen Gefängnis fünfzig Männer, die für fünf Dollars irgend⸗
einen Mann umbringen würden, Männer, denen Ihr toter Leib
nicht mehr gilt als der Leichnam eines Huhnes. Und doch
schrecken Geschworenengerichte davor zurück, die Todesstrafe zu
verhängen.“ Und was ist die Ursache solcher Zustände? Das
gegen die Sünde abgestumpfte Gewissen unsers Volkes. Wo ein
Volk zum allergrößten Teil ohne Predigt und Gottes Wort auf—
wächst, da häufen sich nicht nur die Verbrechen, sondern da ist
auch das Gerechtigkeitsgefühl so unentwickelt, daß die Obrigkeit
dem göttlichen Gesetz zuwider das Schwert umsonst tragen muß.
G.
Von dem letztberührten Gegenstand können wir nicht ab—
brechen, ohne noch auf zweierlei hinzuweisen. Erstens wolle man
za nicht den Fehler machen und diese Zaghaftigkeit in der Be⸗
strafung von Mördern einer edlen Milde im Charakter unsers
Volkes zuschreiben. Bestünde eine solche Milde, so sollte sie sich
dem ordentlichen, unschuldigen Bürger gegenüber beweisen, dessen
Leben durch das Herumlaufen von mindestens 50,000 unbe—-
straften und etwa ebensovielen aus Zuchthaft freigelassenen Mör—
dern gefährdet wird. Sodann bricht gerade in unserm Lande
mehr als in irgendeinem andern sehr oft eine ungezügelte Roheit
hervor, die dem eines Verbrechens Verdächtigten keine Gelegen—
heit gibt, sich im Gericht zu verantworten, sondern auf Bestrafung
durch Lynchjustiz dringt. Wir denken an einige Fälle aus
allerletzter Zeit, die gewiß dem Leser noch in Erinnerung sind.
Immer sind es da „hervorragende Bürger“ gewesen, die einen
Mord mit einem zweiten Mord sühnten, und der Haufe beobachtete
„musterhafte Ordnung“, als er sein Opfer am Baum erhenkte
oder an den Pfahl kettete und bei lebendigem Leibe verbrannte.
Rach göttlichem wie nach menschlichem Recht sind solche Lyncher
Mörder; aber wann hört man je von ihrer Bestrafung? —
Sodann ein Wort über die Weise, in der über gesetzliche Hin⸗
richtungen in den amerikanischen Zeitungen berichtet wird. Mit
welch widerlicher Beschreibung aller Einzelheiten ist nicht kürzlich
die Hinrichtung eines New Yorker Polizeibeamten in jeder Zei⸗
tung des Landes den Lesern aufgetischt worden! Auch hier kann
uns Europa lehren. In England machte kürzlich der Fall eines
Frauenmörders viel Aufsehen. Der Mann hatte mehrere Frauen
nacheinander geheiratet und, um die Lebensversicherungsgelder zu
bekommen, sie ermordet. Der Verbrecher wurde im Juni ding⸗
fest gemacht, sein Prozeß kam im Juli zur Verhandlung, er wurde
schuldig befunden, zum Tode verurteilt, ohne Aufschub erhenkt,
und darüber berichtete die London Nimes in einer Nummer, die
uns vorliegt, innen auf der sechzehnten Seite in ganzen neun
kleingedruckten Zeilen! Was hätte nicht eine amerikanische Zei—
tung aus dem Fall alles gemacht! Ganz gewiß ist die Art der
Berichterstattung daran mit schuld, wenn es in diesem Stück mit
der Rechtspflege hierzulande zurückgeht. Wie wird da doch so
umständlich beschrieben, was der arme Mörder als Henkersmahl
genossen hat, ob die Eier gesotten oder gebraten waren, ob er
sich einen Schnaps dazu bestellte, und wie er nachher schlief, was
er den Wächtern sagte, als es dann Tag ward, wie er sich kleidete
und rasiert wurde, und so weiter, die ganze Hinrichtung in allen
Einzelheiten, bis der Strick abgeschnitten wird. Und dann folgen
noch tagelang die Diskussionen in der Zeitung hin und wieder,
ob das auch recht sei, daß der Staat einen erhenkt, es erscheinen
interviews mit dem Sheriff, der nicht versäumt, seinen Abscheu
vor der Todesstrafe kundzutun, schließlich noch ganz ausführliche
Beschreibungen der Beerdigung des Hingerichteten, und was die
Witwe anhatte, und welcher Pastor oder Logenkaplan etwa die
Feier leitete usw. Durch solche Berichterstattung wird der hin—
gerichtete Mörder zu einer Art Volksheld, wie man denn auch
öfters als Abschluß der ganzen Sache eingefandte Nachrufe in Ge—
dichtform in den Zeitungen liest mit dem Bilde (nochmals) des
Gehenkten. über all diesem Getue tritt der Abscheu vor dem
begangenen Verbrechen, die Majestät des Gesetzes, das jetzt Sühne
fordert, ganz in den Hintergrund, und ein Hauptzweck solcher
Strafe, nämlich die Abschreckung vor ähnlichen Verbrechen, wird
nicht erreicht. Daß die täglichen Zeitungen mit ihren spalten—
langen Berichten über Mord-, Raub- und Ehebruchprozesse dem
Verbrechen mächtigen Vorschub leisten, ist eine allgemein bekannte
Tatsache. Doch ist nicht minder gemeinschädlich die Art und
Weise, in der bei der Berichterstattung über Hinrichtungen der
Sensationslust des Volkes und der Verhimmelung heilloser
Buben, die nur den verdienten Lohn ihrer Taten erhalten haben,
Vorschub geleistet, und der schwache Sinn des Volks für Sünde,
Gesetz und Gerechtigkeit weiter geschädigt wird. G.
über eine Hinneigung der Jnden zum Christentum lasen wir
kürzlich in einem Wechselblatt: „Wie es scheint, ist unter den
Juden eine unverkennbare Abwendung von ihrem alten Glauben
und eine Zuneigung zum Christentum obwaltend. Der Ton der
jüdischen Presse in der ganzen Welt offenbart die Aufregung der
jüdischen Redakteure darüber, sowohl in Europa wie in Amerika.
Die wiederholten Aufforderungen und Warnungen, die an die
orthodoxen Juden erlassen werden, sind bezeichnend für die große
Krisis, vor der die jüdische Nation steht. Die jüdische (jiddische)
„Tägliche Zeitung' veröffentlichte einen langen Artikel über das
Thema: ‚„Das Christentum unter den Juden.“ Die überschrift
des Artikels war auffallend: „Zweihundertundviertausend getaufte
Juden in den letzten hundert Jahren. Traurige Zahlen, veröffent—
licht von einem gelehrten Juden in Wien.“ Der erwähnte gelehrte
Jude˖ ist Dr. Zaison in Wien, Ssterreich, welcher behauptet, daß
204,000 Juden in den vergangenen hundert Jahren ihren alten
Glauben verlassen haben und zum Christentum übergetreten sind.
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