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Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 7. Dezember 1915, Seite 473

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Vorſteher. 221¹¹⁷ 4

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— 74
Und ich sahe einen Engel 55

Piegen mitlen durch den CIN

Himmel, der hatte ein ewig 4

Cvangrlium, zu verkündigen
denen, die auf Erden sizen
und wohnen, und allen Hei-
den, und Seschlechtern, und
Sprachen, und Vülkern, und
sprach mit groher Stimme:
Lürchter Golt, und gebeir
ihm dir Ehre; denn die Zeit
stines Gerichts ist kommen,
und betel an den der gemacht
hal Himmel, und Erde, und
Meer, und die Wasser⸗
brunnen. Offb. Joh. 14, 6.7.
— ——3

HBZerausgegeben von der Deutschen Evangelisch⸗-Lutherischen Suynode von Missouri, Ohio u. a. Staaten.
Redigiert von dem Lehrerkollegium des theologischen Seminars in St. Lonis.

71. Jahrgang.

St. Louis, Mo., den 7. Dezember 1915.

—

Nr. 25.

Advent.

O Zeit der wunderbaren Gnade,

Du Zeit der Ankunft unsers HErrn!
Schon strahlt auf unsre dunklen Pfade
Der Weihnachtsklarheit Glanz von fern;
Die Tage alle, die berufen, ·
Uns zu bereiten Herz und Sinn,

Sie sind geweihte Segensstufen

Zum Thron hinauf, zur Krippe hin.

HErr, laß mein Herz erfüllet werden
Von der Adventszeit Segensflut;
Entzünde mehr und mehr auf Erden
Das Feuer deiner Liebesglut,

Daß wir zu deinem Wohlgefallen
Auf deinen Lebenswegen gehn,

Bis wir nach diesem Erdenwallen
Anbetend vor dem Throne stehn.

Vom Amt der Laienältesten oder Vorsteher.

II. Von den Eigenschaften, die man bei einem christlichen Ge—
meindevorsteher suchen soll.

Aus den Stellen der Heiligen Schrift Neuen Testaments,
die von diesem Gegenstande handeln, haben wir erkannt, daß das
Amt der Laienältesten nicht, wie das Amt der Prediger und
Seelsorger, göttlichen Ursprungs ist, sondern daß unter Leitung
der Apostel jene ersten Christengemeinden je nach Bedürfnis
den Hirten der Gemeinde Gehilfen an die Seite stellten. Das
Hinzuziehen von Laien zum Dienst an der Gemeinde war eine
apostolische Einrichtung. Auch unsere Gemeinden dürfen in
christlicher Freiheit Laienälteste oder Vorsteher wählen. Doch
ist schon angedeutet worden, daß es gewisse Eigenschaften
gibt, auf die eine Christengemeinde sehen soll, wenn sie sich
solche Gehilfen des kirchlichen Dienstes wählt. Was uns näm⸗
lich die Schrift über diesen Punkt sagt, ist gewiß nicht nur
aufgezeichnet, damit wir über die Organisation der ältesten

Gemeinden etwas Interessantes erfahren, sondern ist uns, wie
die ganze Schrift, zur Lehre geschrieben. Wenn eine Ge—
meinde sich Beamte wählt, soll sie aus diesen Stellen lernen,
auf welcherlei Eigenschaften sie bei solchen Wahlen besonderes
Gewicht zu legen hat. Wir wenden daher diesen Stellen einmal
unsere Aufmerksamkeit zu.

Als die Apostel es für nötig befanden, daß ihnen Ge⸗
hilfen im Dienst an der Gemeinde zu Jerusalem an die Seite
gestellt würden, sprachen sie zur versammelten Gemeinde also:
„Ihr lieben Brüder, sehet euch um nach sieben Männern, die
ein gut Gerücht haben und voll Heiligen Geistes und Weis—
heit sind, welche wir bestellen mögen zu dieser Notdurft“,
Apost. 6, 3. Ausführlicher noch schreibt Paulus an Timo⸗
theus, was für Leute man zu solchem Dienst herbeiziehen sollte:
„Die Diener (Diakonen) sollen ehrbar sein, nicht zweizüngig,

nicht Weinsäufer, nicht unehrliche Hantierung treiben, die das

Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen haben. Und
dieselben lasse man zuvor versuchen; danach lasse man sie
dienen, wenn sie unsträflich sind. Desselbigengleichen ihre
Weiber sollen ehrbar sein, nicht Lästerinnen, treu in allen
Dingen. Die Diener lasse einen jeglichen sein eines Weibes
Mann, die ihren Kindern wohl vorstehen und ihren eigenen
Häusern“, 1 Tim. 3, 8— 12.

An diesen Stellen fällt uns nun auf, daß von den Ge—
hilfen am Gemeindedienst, im Grunde genommen, nur
Eigenschaften verlangt werden, die man bei
jedem Christen finden sollte. Dasselbe kann man
von den Predigern und Hirten nicht sagen. Diese sollen, wie
Paulus an Timotheus in demselben Kapitel seines ersten Briefes
schreibt, lehrhaftig sein“. Sie sollen die Gabe und die
nötigen Kenntnisse haben, eine ganze Gemeinde Gottes (V. 5)
zu lehren. Das wird nicht von jedem Christen verlangt. Und
an Titus schreibt derselbe Apostel, der Gemeindehirt solle
„halten ob dem Wort, das gewiß ist und lehren kann, auf
daß er mächtig sei, zu ermahnen durch die heilsame Lehre
und zu strafen die Widersprecher“, Tit. 1, 9. Der Hirt einer

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