Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 71, Nummer 25 › Seite 475

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 7. Dezember 1915, Seite 475

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Vorſteher. 221¹¹⁷ 4 · Vorſteher 7

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S Der 2„TuthieranesSS

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gibt sich nun eine Pflicht der Gemeinde gegen ihre
Vorsteher. Die Gemeinde soll nun auch den in Anbetracht
dieser Stücke gewählten Vorstehern ihr volles Vertrauen
schenken. Hat man gottselige, treue, erprobte und auch ver—
nünftige Leute im Vorstand, so soll man einen solchen Vor⸗
stand in wichtigen Angelegenheiten nun auch zu Rate ziehen
und ihn mit der Ausführung wichtiger Gemeindebeschlüsse be—
auftragen. Das soll die Gemeinde tun, nicht weil die Vorsteher
etwa zu fordern hätten, daß man ihnen solche Sachen über—
läßt, sondern weil diese Leute ja aus eben dem Grund in ihr
Amt gewählt worden sind, um der Gemeinde in solchen Dingen
als Gehilfen ihres Seelsorgers zu dienen. Hat man sie zum
Dienen für fähig befunden und sie dazu gewählt, ei, so lasse
man sie auch dienen.

Eine andere Pflicht betrifft den Vorsteher selber.
Wenn er nämlich hört, nach welchen Eigenschaften die Ge—
meinde zu sehen hat, wenn sie ihre Vorsteher wählt, so wird
er nicht übersehen, daß eben diese Eigenschaften nun auch,
nachdem er in dieses Amt hineingewählt worden ist, bei
ihm zu finden sein sollten. Man bringt ihm großes Vertranen
entgegen, weil er ein Mann von „gutem Gerücht“ ist. Wie
nun, soll er nicht alles tun, um dieses Vertrauen zu recht—
fertigen? Wenn von irgend jemand nächst ihrem Pastor, so
erwartet die Gemeinde eben von ihren Laienältesten, daß sie
kein grobes Argernis geben vor der Welt. Wie jubelt doch
die gottlose weltliche Presse, wenn sie den Fall eines „elder of
the church“ berichten kann! Das wird von New York bis
San Francisco telegraphiert, wenn ein Gemeindeältester in
grobe Fleischessünde fällt, in einen eklen Ehescheidungsprozeß
verwickelt ist oder als Betrüger entlarvt wird. Nächst dem
Fall eines Predigers macht der Welt die öffentliche Schande
eines Gemeindeältesten die größte Freude. Das soll einem
gewissenhaften Vorsteher ein Grund sein, sich auf das pein⸗

1 lichste vor Argernis zu hüten und, wie das jedem Christen in

der Schrift so eindringlich eingeschärft wird, nun sicherlich als
Vorsteher sich eines untadeligen Wandels vor der Welt und
vor den Brüdern zu befleißigen.

Aber er soll auch in seinem Herzen „das Geheimnis des
Glaubens“ tragen (1 Tim. 3), soll „voll Heiligen Geistes“
sein. Das gilt von jedem Kinde Gottes; aber die mit dem
Laiendienst an der Gemeinde betraut sind, sollen auch hierin,
in den Erweisungen des Glaubens „in reinem Gewissen“ und
in den Tätigkeiten, die der Geist Gottes durch die Jünger
IEsu wirkt, der Gemeinde ein Vorbild sein. Von den Ge—
meindeältesten soll man sagen können, daß sie vor andern eifrig
sind im Besuche der Gottesdienste, daß sie regelmäßige Gäste
am Tische des HErrn sind, daß sie eifrig in der Schrift lesen
und forschen, damit sie auch als Gehilfen des Seelsorgers und
Diener der Gemeinde in geistlichen Verrichtungen (von denen
später die Rede sein wird) das in sie gesetzte Zutrauen recht⸗
fertigen können. Nur wenn er in Gottes Wort lebt, seinem
Heiland in reinem Gewissen und einfältigem Glauben dient,
wird ein Altester der Gemeinde recht vorstehen können.

Übersehen wir auch nicht, was der Apostel Paulus über
das „Vorstehen“ im eigenen Hause sagt. Die Diener sollen
„ihren Kindern wohl vorstehen und ihren eigenen Häusern“.
Vor allem auch in dem Hause eines Vorstehers soll Gottes
Wort regieren. Das geschieht, wenn der Hausvater regel—
mäßige Hausgottesdienste mit seiner Familie hält.

Und seinen Kindern wohl vorstehen, das heißt, sie auf⸗
ziehen in der Zucht und Vermahnung zum SErrn. Wo eine
christliche Gemeindeschule besteht, wird ein Gemeindeältester,
der seinen Kindern wohl vorsteht, diese Einrichtung nicht ver—
achten, sondern als das erkennen, was sie ist, nämlich als das
beste Mittel, Kinder in der Furcht Gottes zu erziehen. Und
wo sie nicht besteht, wird er seinen Seelsorger in den Be—
mühungen, eine christliche Schule ins Leben zu rufen, auf das
kräftigste unterstützen. Dieses Stück müssen wir in unserer
Zeit als ein ganz besonders wichtiges Erfordernis in der
Führung des Altestenamtes erkennen. Im Eifer für die
Pflege und den Aufbau der christlichen Gemeindeschule müssen
unsere Vorsteher der ganzen Gemeinde ein Vorbild sein.
Damit sind wir am Ende dieses Abschnittes angelangt.
Wir werden auf manches Gesagte zurückkommen, wenn wir
nächstens handeln von dem Verhältnis der Vorsteher zu ihrem
Pastor und zur Gemeinde. 6.

Die Sonntagsschule ein Hilfsmittel der Mission.

2.

Daß nämlich die genannten Mängel der
Sonntagsschule nicht notwendigerweise und
wesentlich anhaften, ersehen wir daraus, daß
wir diese Einrichtung, besonders neben der Ge⸗—
meindeschule und als eine Ergänzung (nie als
ein Substitut) derselben, gebrauchen können, um
unserer Missionspflicht immer völliger gerecht
zu werden.

Wie unsere These an die Hand gibt, wollen wir bedenken,
daß wir die Sonntagsschule, besonders neben der Gemeinde⸗
schule und als eine Ergänzung derselben, gebrauchen können.
— Es wird ja Gemeinden geben, die eine gute Gemeindeschule
haben, und die durch dieselbe allein ihrer Missionspflicht gegen
alle die Kinder nachkommen, die ihnen Gott überwiesen hat,
oder die sie erreichen können. Wir denken dabei etwa an Land—
gemeinden oder an Gemeinden in kleinen Städten, die vielleicht
alle Kinder, die mit ihnen in Verbindung stehen oder stehen
sollten, in ihre Schulen aufnehmen, wo auch kaum kirchlose
Kinder sind, die gewonnen werden könnten, wo die Mischehen mit
Andersgläubigen oder Ungläubigen eine Seltenheit oder etwas
Unerhörtes sind, wo auch die der Schule entwachsenen jungen
Leute sich zur Christenlehre und Predigt halten. Welchen Zweck
hätte es nun, solchen, die doch schon reichlich mit gründlichem
Unterricht aus Gottes Wort versorgt sind, nun auch noch daneben
einen solch dürftigen Unterricht zu bieten, wie ihn die Sonntags-⸗
schule darreicht? Um ein Gleichnis zu verwerten, das einst
der selige D. Gräbner gebrauchte: Warum sollte ein reicher
Mann, dessen Kinder reichliche, gesunde Kost an seinem Tisch
empfangen, diese dann noch in die öffentlichen Suppenküchen
schicken, damit sie mit den Armen, denen dort aus Barmherzig—
keit ein notdürftiger Tisch gedeckt wird, an ihrer kargen Mahl⸗
zeit teilnehmen? Das wäre ebenso töricht, wie es unverant—
wortlich wäre, wenn er zu ihnen sagte: „Dort bei den Armen
werdet ihr auch zur Not satt essen; ich speise euch nicht mehr
an meinem Tisch; geht nur dorthin, wo die Armen essen.“
Dieses letztere tun aber die Gemeinden, welche ihre Gemeinde—

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