Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 71, Nummer 25 › Seite 474
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 7. Dezember 1915, Seite 474
Scan: from a 2009 DVD; the same scans are on the Internet Archive as DerLutheraner71_partial. Selected pages only: not every page of this year is held.
⤓ Download page image (full resolution)
German transcription machine transcription, uncorrected
Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Vorſteher. 221¹¹⁷ 4 · Vorſteher 7
174
Gemeinde soll die Fähigkeit besitzen, in der christlichen Lehre
zu unterrichten und falsche Lehre zu widerlegen. Eine solche
Fähigkeit wird nicht bei jedem Christen gesucht. Dagegen sind
die Eigenschaften, die man bei einem Laienältesten suchen soll,
der Hauptsache nach nicht verschieden von denen, die eigentlich
jeden Christen zieren und von der gottentfremdeten Welt unter⸗—
scheiden sollen.
Sehen wir uns diese Eigenschaften nun im einzelnen
etwas näher an. Die Diener sollen ein „gutes Gerücht
haben“. Es sollen Leute sein, denen man keine schweren
übeltaten, keine groben Laster nachsagen kann. Man soll
darauf sehen, daß Männer gewählt werden, die sowohl bei
ihren Brüdern wie auch bei der Welt sich eines guten Rufes
erfreuen, unbescholtene, ehrbare (1 Tim. 3, 8), ordentliche,
zuwerlässige Leute. Ferner gaben die Apostel bei der Wahl
der ersten Diakonen die Anweisung, Männer „voll Heili⸗
gen Geistes“ zu wählen. Die Gemeinde sollte Leute wäh—
len, die in hervorragendem Maße das besaßen, was man bei
jedem reifen Christen finden sollte, nämlich einen festen Glau⸗
ben und eine gute Erkenntnis des Wortes Gottes und der
christlichen Lehre. Man sah sich nach Männern um, die schon be⸗
wiesen hatten, daß sie es mit ihrem Christentum ernst meinten,
die auch willens waren, ihren Glauben vor der Welt zu be⸗
kennen und um solches Bekenntnisses willen auch Opfer zu
bringen, wie ja tatsächlich einer jener ersten Diener, Stephanus,
wenige Jahre später für die Wahrheit des Evangeliums freudig
in den Tod gegangen ist.
Auch aus der Stelle 1 Tim. 3 geht hervor, daß man bei
der Besetzung von Gemeindeämtern Männer suchte, die in den
Tugenden, die jeden Christen zieren sollten, rechte Vor⸗
bilder waren. Sie sollten „nicht zweizüngig“ sein,
sollten Männer sein, auf deren Wort man sich verlassen kann,
die nicht anders reden, als sie es meinen. „Nicht Wein⸗
säufer“, also Leute, die sich im Genuß zeitlicher Gaben
Gottes, wie der Wein eine ist, mäßig halten. „Nicht un⸗
ehrliche Hantierung treiben“, das heißt, in einem
ehrlichen Beruf Gott und dem Nächsten dienen. Ferner soll
ein Diakon eines Weibes Mann sein und seinen
Kindern wohl vorstehen. Zur Bedingung der
Wahl zum Laiendienst wird der eheliche Stand hier selbst⸗
verständlich nicht gemacht, so wenig wie bei der Aufzählung
der Stücke, die eine Person zum Bischofsamt befähigen (V. 3
desselben Kapitels), gesagt sein soll, daß jeder Prediger sich
ein Weib nehmen muß. Gemeint ist, daß jeder Diakon, der
im ehelichen Stande ist, als christlicher Ehegatte seinen Wandel
führen soll.
Achten wir aber noch auf ein Wort in der Beschreibung
jener ersten Diakonen: es heißt da, man solle nach Männern
suchen, die „voll Heiligen Geistes und Weisheit“ seien.
Das ist nun allerdings eine Eigenschaft, die man nicht von
jedem Christen fordern kann. Jeder Christ soll ehrlich, nüch⸗
tern, unbescholten, züchtig, reich an seligmachender Erkenntnis
sein; aber Weisheit ist eine besondere Gabe, die man nicht
bei jedem Kinde Gottes findet. Man sah sich bei der Be⸗
setzung der Stellen für die Armenpflege in Jerusalem um
nach frommen, aber zugleich klugen, geschickten Leuten, nach
Männern, die von Gott ein besonderes Maß gesunden Ver⸗
standes — common sense — erhalten hatten, und die jetzt diese
Gabe im Dienste der Gemeinde Gottes verwenden sollten.
Man sah nach Leuten, die bekannt waren als vernünftige, be⸗
sonnene Christen. Nicht nur in ihrem Glauben und christ⸗
lichen Wandel waren sie erprobt (1 Tim. 3, 10: „versucht“),
sondern auch ihr praktischer Sinn, ihr Geschick im Führen ge⸗
meinsamer Geschäfte oder Unternehmungen, ihre Gabe, in
schwierigen Sachen mit gutem Rate zu helfen, ihr Geschick im
Umgang mit Leuten, auch mit schrullenhaften, wunderlichen, un⸗
vernünftigen Brüdern, sollten sie schon einigermaßen bewiesen
haben, ehe man sie für dieses Amt wählte. Gerade solche
Eigenschaften wie die genannten, die man in das eine Wort
„Weisheit“ zusammenfassen kann, waren ja zur Schlichtung
der Streitigkeiten in der Gemeinde zu Jerusalem sehr nötig.
Das wären also die Stücke, auf die auch unsere Ge⸗
meinden achten sollten, wenn sie in christlicher Freiheit unter
sich den Laiendienst aufrichten. Wir wollen einen Punkt nicht
übersehen. Es heißt nirgends, daß die Apostel den Rat geben,
doch auf jeden Fall reiche Leute für diese Stellen zu wählen.
Reichtum sollte an sich kein Grund sein dafür, daß ein Ge⸗
meindeglied in den Vorstand gewählt wird. Eine christliche
Gemeinde ist keine geschäftliche Korporation, in der dasjenige
Glied am meisten zu sagen hat, das am meisten Aktien (stock)
der Gesellschaft besitzt. Die Reichen haben allerdings eine sehr
wichtige Pflicht als Glieder einer Gemeinde; das kann man
zum Beispiel 1 Tim. 6, 18 nachlesen. Aber daß sie um ihres
Reichtums willen zu wichtigen Amtern gewählt werden sollten,
davon steht nichts in den Stellen, die von Besetzung der Laien⸗
Amter handeln. ö
Allerdings, es steht auch nicht da, daß man wohlhabende
Gemeindeglieder ihres Reichtums wegen übergehen soll,
wenn man Vorsteher wählt. Christen, denen Gott Wohlstand
geschenkt hat, können sogar in ganz besonderem Maße
zu dem Amte eines Laienältesten geschickt sein. Gerade das
Geschäftliche im Leben der Gemeinde, die Verwaltung der
Kassen, die Leitung von Bauunternehmungen, die Instand⸗
haltung des Kircheneigentums usw., wird ja gewöhnlich den
Gemeindeältesten aufgetragen, und dazu hat gemeiniglich der—
jenige ein besonderes Geschick, der schon in solchen Sachen geübt
und bewandert ist. Wenn nun eine Gemeinde unter sich Leute
hat, die schon größere geschäftliche Unternehmungen mit Erfolg
durchgeführt haben, vielleicht Eigentümer eines unifangreichen
Geschäftes, einer Fabrik, Inhaber einer verantwortlichen Agen—
tur usw. sind, so soll die Gemeinde, wenn diese Leute zugleich
eifrige und unbescholtene Glieder sind, dafür Gott danken, daß
sie solche Kräfte unter sich hat zum Dienst am Werke des HErrn.
Und solche Reiche, die in den Vorstand gewählt worden sind,
sollten Gott danken, daß sie nun ihre Geschäftskenntnis, ihre
Vertrautheit mit den Landesgesetzen, ihren geübten Verstand in
dem seligen Dienst am Leibe ihres HErrn und Heilandes, näm⸗
lich an der christlichen Gemeinde, verwenden dürfen.
Es ist nach allem Gesagten die Wahl zu solchen Amtern
in der Gemeinde eine hohe Ehre für das gewählte Glied.
Wo es nach dem Rate des Apostels in der Besetzung solcher
Stellen zugeht, hat man, wenn nicht jedesmal mit Worten,
so doch mit der Tat den erwählten Altesten und Vorstehern
das Zeugnis ausgestellt, daß sie in besonderem Maße die Eigen⸗
schafen besitzen, die einen Christen von der ungläubigen Welt
unterscheiden, und daß man sie auch für kluge, besonnene Leute
hält, die für die Leitung der Gemeindeangelegenheiten die
nötige irdische Weisheit und Erfahrung besitzen. Hieraus er—
English translation
Not yet translated.