Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 1 › Seite 3

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. Januar 1916, Seite 3

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Vorſteher 3 · Vorſteher · Kirchengemeinſchaften 3

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SVer 2„WutheranerS 3

hirte stehen, der Messias, der Weltheiland, den die Propheten
so häufig einen Hirten nennen (Hesek. 34, 23; Jes. 40, 11;
Sach. 13, 14; vgl. Mark. 14, 27), und der auch im Neuen
Testament „der große Hirte der Schafe, . .. unser HErr
IEsus“ (Hebr. 13, 20), „der Hirte und Bischof unserer
Seelen“ (1 Petr. 2, 25) heißt. Hirte sein, weiden, Aufsicht
haben, auf die Prediger angewandt, heißt also nichts anderes,
als „an Christus' Statt“ (2 Kor. 5, 20) die Gemeinde der
Gläubigen mit Gottes Wort weiden. Daß die christ—
liche Gemeinde dem letzten Auftrag ihres Meisters nachkommt
und alles hält, was er ihr befohlen hat, dazu ist das Amt des
Wortes unter ihr aufgerichtet, durch welches der HErr in seinem
Wort die Gemeinde der Gläubigen leitet, weidet und regiert.

Wenn uns der Leser mit Aufmerksamkeit so weit gefolgt
ist, wird er auch erkennen, wie wichtig dieses alles zur Be—
urteilung unsers Gegenstandes ist. Auf die Frage: Wer regiert
in der christlichen Gemeinde? lautet die Antwort: Der HErr
Christus mit seinem Wort. Damit dies aber geschehe, dazu
hat der große Hirte, der Erzhirte, Menschen zu Hütern
und Wächtern, zu Aufsehern und Bischöfen angestellt, indem er
durch die christliche Gemeinde zu solchem Amt wohlunterrichtete,
geschickte Personen berufen läßt. Amt und Auftrag der Pasto—
ren ist es, die ganze Gemeinde mit Gottes Wort zu versorgen
und darüber zu wachen, daß die Gemeinde in allem, was sie
tut, berät und beschließt, daß auch der Vorstand und alle
Beamten der Gemeinde sich durch Gottes Wort leiten und
regieren lassen. In diesem Sinne, und nur in diesem, sagen
wir daher auch, daß ein Pastor seine Gemeinde regiert,
und eine Gemeinde ihren „Lehrern“ Gehorsam schuldig ist,
wie auch die Schrift so redet Hebr. 13, 17; vgl. 1 Petr. 5, 2. 3.
In diesem Sinne, und nur in diesem Sinne, reden wir auch
von „Regierältesten“ oder von „mitregierenden Altesten“, deren
Auftrag ist, daß sie dem Seelsorger in seiner Aufsicht über
das ganze Gemeindewerk, besonders über Lehre und Leben in
der Gemeinde, als Gehilfen zur Seite stehen. Und danit
kommen wir auf ein zweites Stück, das von Wichtigkeit ist,
wenn wir vom Verhältnis des Vorstandes zum Pastor der
Gemeinde reden.

Gehilfen in seinem Amt als Aufseher über eine Herde
Christi hat ein Pastor nötig, sobald sich unter der Predigt des
göttlichen Wortes eine Schar von Christen gesammelt und sich
als Gemeinde organisiert hat. Man würde zwar nicht gegen
ein Wort Gottes verstoßen, wenn man dem Pastor alle Arbeit,
die in der Gemeinde zu tun ist, überließe, aber die Gemeinde
würde nicht gut dabei fahren. In jener ersten Gemeinde in
Jerusalem hat man das bald erkannt, denn bei der Verteilung
der Almosen durch die Apostel kam eine ganze Anzahl von
Leuten zu kurz; es war ihre Zahl zu groß, als daß die Seel—
sorger diese Arbeit allein hätten bewältigen können.- So
wählte man sich dienende Laien, um den Aposteln die Armen—
pflege abzunehmen und ihnen es zu ermöglichen, sich ganz dem
Dienst am Wort, dem Lehren, Trösten, Ermahnen, Strafen,
zu widmen. Etwas ganz AÄhnliches wie damals in Jerusalem
würde die Folge sein, wenn eine Gemeinde heutzutage er—
wartete, daß der Prediger die gesamte Gemeindearbeit ver—
richte. Eben um dem Pastor freie Hand zu geben zum Dienst
am Wort, haben auch wir das Amt dienender Laien anf—
gerichtet.

Das Amt der Prediger ist, darüber zu wachen, daß in

der Gemeinde alles ehrlich und ordentlich zugehe.
Dieses bekannte Wort redete Paulus zu den Korinthern in
seinem ersten Brief, als er diese Gemeinde zu strafen hatte
über allerlei Unordnung in der Art und Weise des öffentlichen
Gottesdienstes, die dort eingerissen war. Du magst das
1 Kor. 14 nachlesen. Von den ältesten christlichen Schreibern
wissen wir nun, daß man gerade zur Erhaltung guter Ordnung
im öffentlichen Gottesdienst allenthalben Diener, Diakonen, an⸗
stellte. Dieselbe Nötigung liegt heute vor. In den Gottes—
diensten der Christen soll gute Ordnung herrschen. Es soll
eine feste Ordnung bestehen in bezug auf die Zeit der öffent—
lichen Versammlungen, es muß der Ort für Abhaltung der
Gottesdienste, das Lokal oder die Kirche, in Ordnung gehalten
werden, und während des Gottesdienstes, der wiederum nach
einem festen Programm verlaufen soll, muß Ruhe und Ord—
nung herrschen. Es liegt auf der Hand, daß schon für diese
Dinge der Pastor allein nicht wohl sorgen kann; er bedarf
fähiger, eifriger, frommer Gehilfen. Wo eine Gemeinde in
den Anfangsjahren und noch klein ist, tut sie wohl daran,
ihren Vorstehern die Hilfsleistungen aufzutragen, die dadurch
nötig werden, daß man sich zu bestimmten Zeiten, an einem
bestimmten Ort als gottesdienstliche oder beratende Gemeinde
versammelt. Später mag man solche Sachen ganz oder zum
Teil andern Personen oder Komiteen übertragen, um so mehr,
da der Pastor bald auch in andern Verrichtungen seines Amtes,
sofern sie von Laien übernommen werden können, die Hilfe
seiner Gemeindeglieder in Anspruch nehmen muß. Und was
mögen dieses nun für Verrichtungen sein?

Der Seelsorger hat Rechenschaft zu geben für die Seelen,
über die ihn Christus als Wächter gesetzt hat, Hebr. 13, 17.
Er wird am Jüngsten Tage dafür verantwortlich gehalten
werden, wenn er etwas unterlassen hat, die ihm anvertrauten
Seelen durch Gottes Wort in rechtem Glauben zu erhalten.
Er hat zu wachen sowohl über die Stellung der Gemeinde zum
Bekenntnis der reinen Lehre als auch über das Leben, den
Wandel, der einzelnen Christen, die unter seiner Aufsicht stehen.
Das bedarf vieler Ermahnung, vielen Strafens mit Gottes
Wort. Da gilt es, den in die Gemeinde einbrechenden Zeit—
sünden einen Damm entgegenzustellen, da gilt es, die einzel⸗
nen aufzusuchen, daß sie ihren Pflichten als christliche Ge—
meindeglieder nachkommen, daß sie sich regelmäßig zu Wort
und Sakrament halten, daß sie zur Erhaltung des Predigt—
und Schulamtes beisteuern, daß sie die Armen versorgen, daß
sie zur Ausbreitung des Reiches Gottes durch das Werk der
Inneren Mission und der Heidenmission ihr Teil beitragen.
Und mit allen diesen Dingen sind so viele Gänge und Ver—
handlungen verknüpft, daß die Kräfte eines Mannes schwer—
lich dazu ausreichen. Der Pastor braucht dazu Gehilfen, und
das müssen Männer sein, die in und außerhalb der Gemeinde
einen guten Ruf haben, und die ihre christliche Gesinnung und
ihren Eifer für Gottes Reich bewährt haben. Wo man nun
auf diese Eigenschaften gesehen hat bei der Vorsteherwahl, wird
die Gemeinde weise handeln, wenn sie diesen Männern auch
solche Hilfleistung zu einer Pflicht ihres Amtes macht. Tut
die Gemeinde dieses, so wird die Stellung der Altesten dadurch
ungleich wichtiger, als wenn sie nur die Aufsicht über das
Kircheneigentum hätten, Sonntags die Lieder ansteckten usw.
Sie hätten nun einen geistlichen Dienst im besonderen Sinne,
hätten mit dem Pastor zu beraten, was geschehen kann, Ab—

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