Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 1 › Seite 10
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. Januar 1916, Seite 10
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SVer 2utheranee
des Staates eingeführt werden soll. Wenn ein Christ in guter
Meinung so denkt, dann zeigt das nur, wie recht Luther hatte,
wenn er sagte: „Dem Herzen hängt beständig die schädliche Ver⸗
mengung beider Reiche an, so daß es auch den Geistlichgesinnten
schwer ist, das Reich Christi recht zu unterscheiden von dem Reiche
der Welt.“ Wir haben in unserm Lande in dem Stück die durch⸗
aus richtige Ordnung der Dinge, die mit Gottes Wort und dem
lutherischen Bekenntnis ganz im Einklang ist, die Ordnung näm—
lich, daß Kirche und Staat säuberlich geschieden sind; wir haben
Religionsfreiheit, daß jeder nach seinem Gewissen ungestört Gott
dienen kann, und der Staat ihn schützt, der Staat sich gar nicht in
die religiösen Dinge einmengt, sondern diese der Kirche und der
Familie überläßt. Diese Einrichtung ist das herrlichste Gut, das
unser Land hat. Und die meinen wir vor allem, wenn wir sonn⸗
täglich Gott bitten, daß er unser liebes Vaterland „bei seiner
Freiheit unverkürzt erhalten“ wolle. Denn was für Unheil:
falscher Gottesdienst, Gewissenstyrannei und leibliche Verfolgung,
daraus entsteht, wenn der Staat sich herausnimmt, in die Reli⸗
gion, in das, was Gottes ist, zu greifen, dafür liefert die Ge⸗
schichte den schrecklichen Beweis. Da sollen wir ja nicht, in guter
Meinung, dazu helfen, daß diese richtige Scheidung aufgehoben
und Staat und Kirche vermengt werden. Es ist eine ganz un⸗
christliche Gesinnung, vom Staate zu fordern, daß er Bibel und
christlichen Unterricht in seinen Schulen handhabe. Das heißt
doch nichts anderes, als den andern Bürgern, die nicht Christen
sind und es auch nicht sein und werden wollen, die aber im Staate
doch auch Rechte haben, das Recht, auf Erden zu leben, die
christliche Lehre mit obrigkeitlicher Gewalt aufzwingen. Das ist
türkische, aber nicht christliche Weise, Mission zu treiben. Der
SErr Christus hat es nicht so gewollt, daß die Kirche nur allerlei
dumme Tändeleien treiben und unterdessen der Staat für Ver⸗
breitung des Evangeliums sorgen soll. Er hat es nicht so ge—
ordnet, daß das Evangelium den Leuten aufgezwungen werden
soll, sondern er hat seinen Jüngern befohlen, das Evangelium
zu predigen und, wenn es nötig ist, darüber Verfolgung und den
Tod zu leiden und, wenn Leute es nicht hören wollen, den Staub
von ihren Füßen zu schütteln zu einem Zeugnis über sie. Hat er
selbst doch, der er doch über der Menschen Leib und Seele Macht
hat, selbst so gehandelt, weder der Menschen Leib noch ihrer Seele
Zwang aufgelegt, sondern das Wort gepredigt und das göttliche
Wort seine göttliche Kraft bewähren lassen. — Aus dem Beschluß
des Generalkonzils guckt doch lutherische Ehrlichkeit heraus. Es
tritt ein für das Bibellesen, sagt aber dabei: „Das ist kein Er⸗
satz für sonstigen Religionsunterricht.“ Sonstigen Religions⸗
unterricht. Das Lesen der Bibel ist als Religionsunterricht ge—
dacht. Und das ist richtig. Die Bibel ist und bleibt eben ein
religiöses Buch. Viele wollen den Staat so betören, daß sie ihm
sagen: Wir wollen die Bibel gar nicht eingeführt haben als Reli⸗
gionsbuch, sondern nur als ein so wichtiges, weltbewegendes Buch,
von dem jeder, der für gebildet gelten will, etwas wissen muß.
Das ist nicht ehrlich. Das Konzil würde gewiß auch nicht mehr
befürworten als das bloße Lesen der Bibel, nicht einen eigentlichen
Religionsunterricht. Wie sollte der auch wohl aussehen in unserm
Lande der vielen Religionen, und von einem wer weiß was glau⸗
benden oder sogar einem ungläubigen Lehrer gegeben? Weil uns
graut vor dem Geist, der hinter dieser ganzen Bewegung steht, so
sind wir auch gegen die ersten Anfänge des übergreifens des
Staates auf das religiöse Gebiet, gegen das Vermengen von
Kirche und Staat. Diese unsere Stellung ist gut lutherisch und
gut amerikanisch. — Wir freuen uns, daß andere lutherische
Blätter auch das Richtige gesagt haben. Die „Lutherische
Kirchenzeitung“ bemerkt zu jenem Beschluß kurz: „Daß das
Konzil das beschlossen hat, dadurch wird es nicht recht.“ Schön
sagt der Luteran Herald: „Wir können es nicht verstehen, wie
die Glieder des Komitees die Stellung verteidigen können, daß sie
das Lesen der Bibel in den öffentlichen Schulen fordern. Selbst⸗
verständlich sind wir für das Lesen der Bibel in allen Schulen;
aber wir müssen doch sagen, daß solches Dringen auf das Lesen
der Bibel in den öffentlichen Schulen gegen das Prinzip der
Trennung von Kirche und Staat ist. Bei einer Verletzung dieses
Prinzips kommt nichts Gutes heraus, und die Folgen mögen für
die Wohlfahrt der Kirche unheilvoll werden. Auf das Lesen der
Bibel wird ohne Zweifel ein religiöser Unterricht unbeschreiblicher
Art folgen. Dann wird es für Lutheraner unmöglich sein, von
unsern öffentlichen Schulen Gebrauch zu machen. Laßt uns es
mit unsern Gerichtshöfen halten, die so oft schon entschieden haben,
daß Bibellesen und Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen
nicht gestattet werden kann. Die Gerichtshöfe sind im Recht und
in übereinstimmung mit dem 28. Artikel der Augsburgischen Kon⸗
fession.“ E. P.
Viel geredet und geschrieben wird in letzter Zeit von dem
Gary Plan in der Schule. In Gary, einem Städtchen in In⸗
diana, hat man den Lehrplan der öffentlichen Schulen so ein⸗
gerichtet, daß die Kinder Zeit und Freiheit bekommen, ohne daß
dies mit ihren gewöhnlichen Studien in Konflikt kommt, täglich
Religionsunterricht in ihrer eigenen Kirche zu erhalten. Die beste
Einrichtung für christlichen Unterricht ist natürlich die christliche
Gemeindeschule. Aber unter den sonst versuchten Plänen ist dieser
Gary Plan doch ohne Zweifel der beste. Täglicher Unterricht in
Gottes Wort ist besser als eine Stunde in der Woche. Daß
jedes Kind Freiheit hat, in seiner eigenen Kirche seinen christlichen
Unterricht zu holen, bedeutet Freiheit von Gewissenszwang, der
auferlegt wird, wenn der Lehrer der Staatsschule etwa einen
falschen und unbeschreiblichen „Religionsunterricht“ gibt. Das
Prinzip der Trennung von Kirche und Staat wird gewahrt. In
unserm Lande der vielerlei Sekten kann der Staat gar nicht,
ohne Gewissenstyrannei zu üben oder gehaltlose, saft- und kraft⸗
lose Wassersuppe zu bieten, Religionsunterricht erteilen lassen.
Und nach dem Geist unserer ganzen staatlichen Einrichtung darf
er es auch gar nicht tun. Wir hören, daß man an mehreren
Orten diesen Gary Plan eingeführt hat. Erfreulich an der Er—
scheinung ist, daß die Erkenntnis sich durchringt: es wächst ohne
Religionsunterricht ein gottloses Geschlecht auf, und daß man
diese christliche Unterweisung der Kirche überlassen will, der sie
zukommt. Es ist erfreulich, daß der großen Menge des Volkes
doch vor einer Vermischung von Kirche und Staat graut, und daß
zum Beispiel die Blair Bill, die zweimal dem Kongreß vorlag,
nach welcher von Staats wegen „die allgemeinen Grundsätze der
christlichen Religion“ gelehrt werden sollten, beide Male durch⸗
gefallen ist. Doch muß die Erfahrung lehren, ob in der prak⸗
tischen Ausführung des Planes alles so leicht und glatt abgehen
wird. Und wenn die Kinder auch die eine Stunde Religions⸗
unterricht genießen, und zwar in ihrer eigenen Kirche, so sind sie
doch den Rest des Tages in der gemischten Gesellschaft und nicht
mehr unter christlichem Einfluß und christlicher Zucht. Dabei
wird der Geographie⸗ und Geschichtsunterricht wohl derselbe
bleiben, wie er meistens ist. Die Evolutionslehre wird alles be—
herrschen, eine „Schöpfung“ ohne einen Schöpfer und eine Ge—
schichte ohne einen lebendigen, allweisen und allmächtigen Lenker
der Geschicke der Menschen. Eine praktische Schwierigkeit dürfte
auch noch diese sein: wo an eineni Ort der Kinder einer Kirche
viele sind, die könnte der eine Pastor kaum alle unterrichten; da
müßten doch mehr Lehrkräfte angestellt werden, und die wären,
von der Ausbildung ganz abgesehen, an Werktagen nicht so zu
haben wie an Sonntagen für die Sonntagsschule. Muß aber
eine Gemeinde mehrere Lehrer erhalten, warum die dann nicht
den ganzen Tag beschäftigen und eine ganze Gemeindeschule
führen? Und wenn der Plan auf diesem indirekten Wege der
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