Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 1 › Seite 4
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 4. Januar 1916, Seite 4
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Vorſteher
gefallene oder solche, die der Gemeinde noch fernstehen, unter
den Schall des göttlichen Wortes zu bringen; sie würden Auf⸗
träge erhalten, den Seelsorger zu unterstützen, wenn er die
Gleichgültigen ermahnt, ihren Pflichten gegen Kirche und
Schule nachzukommen; würden auch in Sachen der Synode
und des Distrikts Empfehlungen und Vorschläge an die Ge⸗
nieinde einberichten. Vorsteher, die ihre Verantwortung recht
erkennen, werden ihren Pastor auch in Kämpfen um die Lehre
und das Bekenntnis nicht allein stehen lassen, sondern im
Eifer um die rechte Stellung der Gemeinde zur Schrift und
zum Bekenntnis wiederum Vorbilder der Gemeinde sein. Sie
werden Zeugnis ablegen in der Gemeindeversammlung und
außerhalb derselben für die Stellung, die ihre Gemeinde dem
Logenübel, der Glaubensmengeret (union services usw.), dem
Weltwesen gegenüber einnimmt. Dann regieren sie recht,
wenn sie in allen diesen Dingen, besonders in Zeiten des Auf⸗
ruhrs und des Streites in der Gemeinde, mannhaft für das
eintreten, was Gott in seinem Wort der Christenheit aller
Zeiten befohlen hat, und an ihrem Teil dahin wirken, daß
sich die Gemeinde in allen Dingen durch Gottes Wort re—
gieren läßt.
Eine wichtige Verrichtung im geistlichen Dienst an der
Gemeinde ist es vor allem, die unsern Vorstehern häufig auf⸗
getragen wird: die Ermahnung eines sündigenden Bruders
im Auftrage der Gemeinde (dritte Stufe der Ermahnung).
Hier ist mehreres zu merken. Erstens darf es niemals als
ein Recht der Vorsteher beansprucht werden, in jedem Falle
der Erniahnung auf der dritten Stufe die ausführenden Per⸗
sonen zu sein. Auch wo die Gemeinde in einer Vorsteher⸗
ordnung ausdrücklich dem Vorstand die Pflicht auferlegt hat,
dem Seelsorger im Strafen, Trösten und Ermahnen Helfer⸗
dienste zu leisten, hat sich die Gemeinde nicht des Rechts be—
geben, die Ermahnung eines sündigenden Bruders auf der
dritten Stufe oder die Vorladung vor die Gemeinde durch
andere, nicht zum Vorstaͤnde gehörende stimmfähige Glieder
ausrichten zu lassen: dieses, weil der Gemeinde das Recht
nicht genommen werden darf, in allen nicht in Gottes Wort
gebotenen Dingen — und die Ermahnung gerade durch Vor—
steher ist doch nicht in Gottes Wort geboten — von bestehenden
Regeln Ausnahmen zu machen. Ferner: Es hat sich der Vor⸗
stand auch hier wohl zu hüten, wie die Rechte der Gemeinde,
so auch die dem Pastor in seinem Berufe anvertrauten Befug⸗
nisse und Pflichten anzutasten. Es hieße in das Amt des be⸗
rufenen Dieners am Wort greifen, wenn die Gemeindeältesten,
ohne den Seelsorger zu Rate zu ziehen, Kirchenzuchtsfälle vor
die Gemeinde brächten oder in anderer Weisé störend in die
Arbeit eingriffen, die der Pastor in Einklang mit seinem Beruf
als Seelsorger verrichtet. Drittens sollen die Vorsteher gerade
bei der Behandlung sündigender Genieindeglieder in der Art
und Weise solcher Behandlung der ganzen Gemeinde ein Vor⸗
bild sein, vor allem niemals vergessen, daß ihre Arbeit nur
dann die Verheißung göttlichen Segens hat, wenn sie in
sündersuchender Liebe dem fehlenden Bruder nach—
gehen. Daß die Vorsteher als solche, also von Amts
wegen, überhaupt nur auf der dritten, nicht aber auf der
zweiten Stufe handeln, braucht wohl nicht betont zu werden.
Auf der ersten oder zweiten Stufe verrichten sie das Strafen
und Ermahnen kraft ihres Christenberufs, wie jeder andere
Gläubige, nicht aber von Amts wegen.
IVIOI
Und nun noch zum Schluß ein Stück, das gar leicht über⸗
sehen wird. Im Hebräerbrief ermahnt der Apostel die Chri—
sten mit großem Ernst, daß sie ihren Lehrern gehorchen und
ihnen folgen, als die Rechenschaft geben sollen über ihre Seelen,
„auf daß sie das mit Freuden tun und nicht mit
Seufzen, denn das ist euch nicht gut“. O wieviel wird gegen
dieses Wort der Schrift gesündigt! Wie viele Pastoren, auch
gerade solche, die es bei aller Schwäche des Fleisches, die ihnen
anhaftet, gewiß an treuem Dienst nicht fehlen lassen, tun ihr
Amt mit Seufzen! Das ist den Genieinden nicht gut. Sehr
schwer werden Gemeinden gestraft, die durch allerlei Anfeindung
das Herz ihres Predigers beschweren und weder dem Amte noch
der Person des Predigers die zwiefache Ehre zukommen lassen,
die doch Altesten, die wohl vorstehen, gebührt. Gewiß gilt
diese Warnung — das haben wir schon mehrfach hervorgehoben
— den Gemeinden auch in ihrem Verhältnis zum Vorstand;
sie sollen diesen Leuten nicht durch lieblose Kritik und üble Nach⸗
rede das Amt vergällen; aber der Apostel sagt: „sonder⸗
lich die da arbeiten im Wort und in der Lehre“, seien zwie—
facher Ehre wert zu halten. Gewiß auch hier soll der
Vorstand der Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen. Auch
zu den Laienältesten redet Paulus, wenn er die ganze Ge—
meinde ermahnt: „Wir bitten euch aber, liebe Brüder, daß ihr
erkennet, die an euch arbeiten und euch vorstehen in dem HErrn
und euch vermahnen. Habt sie desto lieber um ihres Werkes
willen und seid friedsam mit ihnen!“ 1 Thess. 5, 12. 13. Gilt
den Pastoren das Folgende, daß sie nämlich „die Schwachen
tragen, geduldig seien gegen jedermann“, so gilt das Vorher⸗
gehende gewiß auch den Gehilfen des Seelsorgers. In kür—
zeren Worten kann das Verhältnis, wie es zwischen Vorstand
und Pastor bestehen sall, gar nicht beschrieben werden: Habt
sie um ihres Amtes willen lieb, seid friedsam mit ihnen! Wenn
andere ihm das Amt schwer machen, seinen Dienst mit Undank
ablohnen, so tut ihr an eurem Teil, in aller Wahrhaftigkeit
allerdings, aber in aller Liebe, was dem Seelsorger sein schweres
Amt erleichtern und ihm die Freudigkeit zu demselben erhalten
kann. Es ist auch kein Zweifel, daß unter Verhältnissen, wie
sie bei uns bestehen, es zum guten Teil vom Vorstande ab—
hängt, ob der Pastor im Rußerlichen so gestellt sein wird, daß
er sein Amt ohne drückende Nahrungssorgen verrichten kann.
Allerdings hat die Gemeinde als Ganzes und jedes Glied der⸗
selben dafür zu sorgen, daß der Lohn des Pastors und des
Lehrers den Bedürfnissen entsprechend ist. Doch fühlt sich
niemand damit beauftragt, die nötige Erkundigung einzuziehen,
wie es dem Pastor und dem Lehrer eigentlich im Irdischen geht.
Und auch wenn man allgemein erkennt: der Pastor kann mit
dem, was er hat, nicht auskommen, so unterbleibt auch in
Fällen, da eine Gemeinde mehr tun könnte, als sie tut (nur
von solchen Fällen reden wir hier!), die nötige Aufbesserung
des Gehalts. Wer hat da die Pflicht voranzugehen, wenn nicht
die Gemeindeältesten, von denen die Gemeinde in fast allen
andern Sachen geschäftlicher Art die ersten Schritte erwartet?
Bei dem kümmerlichen Gehalt, den viele unserer Pastoren und
Lehrer ziehen, ist es am Platze, darauf hinzuweisen, daß der
Apostel, gerade wo er einmal auf die Altesten zu sprechen
kommt, 1 Tim. 5, 18, die Mahnung an alle Christen richtet:
„Denn es spricht die Schrift: „Du sollst dem Ochsen nicht das
Maul verbinden, der da drischt', und: „Ein Arbeiter ist seines
Lohnes wert.““ Ein Altester, der wohl vorsteht, wird, auch
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