Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 57, Nummer 8 › Seite 115
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 16. April 1901, Seite 115
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Aergernis 4 · Aergernis 5 · Erziehung 4 · Erziehung 11 · Sonntagsſchule · Sonntagsſchule 6 · Sonntagsſchule · Sonntagsſchule 6 · Gemeindeſchule · Gemeindeſchule · Gemeindeſchule · Gemeindeſchule · Gemeindeſchule
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oft müssen unsere Hausmütter klagen, daß der Tag nicht lang
genug sei, um alle Arbeit zu verrichten.
Nun könnten ja freilich von den Eltern Hauslehrer berufen
werden, welche ihre Kinder unterrichteten, wie das ehemals viel⸗
4 fach in Deutschland geschah. Aber wie viele Familien würden
es wohl ermöglichen können, Hauslehrer anzustellen? In unsern
Gemeinden nur sehr wenige. Denn die meisten unserer Glieder
sind im Irdischen nicht so gestellt, daß sie sich eine solche Ausgabe
erlauben dürften.
Wer soll also in das Mittel treten, damit die Kinder den
von Gott befohlenen und geforderten christlichen Unterricht em⸗
pfangen? Gewiß die christliche Gemeinde selbst. Dazu hat sie
auch einen göttlichen Befehl. Sie würde ihren hohen Missions⸗
beruf nicht erfüllen, wenn sie das nicht thäte. Das wird uns
ganz klar werden, wenn wir die Worte des Heilandes betrachten,
welche sich Matth. 28 aufgezeichnet finden. Nachdem nämlich
der HErr im 19. Vers dieses Capitels zu seinen Jüngern gesagt
hatte: „Darum gehet hin in alle Welt und lehret alle Völker und
taufet sie im Namen des Vaters und des Sohns und des Hei⸗
ligen Geistes“, fährt er im 20. Verse also fort und spricht: „Und
lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.“ Nach diesen
Worten unsers HErrn JeEésu sollen also alle Völker durch die
Taufe zu seinen Jüngern gemacht und gelehrt werden, alles das
zu halten, was er befohlen hat. Zu den Völkern rechnen wir aber
auch die Kinder, und jede lutherische Gemeinde sorgt dafür und
sieht darauf, daß alle ihre Kinder getauft werden. Eine luthe⸗
rische Gemeinde würde solche Eltern, welche ihre Kinder nicht
taufen ließen, von ihrer Gemeinschaft ausschließen. Hält nun
eine lutherische Gemeinde darauf, daß die ihr angehörigen Kinder
getauft werden, so muß sie auch dem zweiten Theil des Spruches
gehorsam sein, der da lautet: „Und lehret sie halten alles, was
ich euch befohlen habe.“
Hier muß also eine lutherische Gemeinde dem Samuel nach⸗
sprechen: Du hast geredet, HErr, wir wollen hören. Wir wollen
diejenigen, welche wir dir in der Taufe dargebracht haben, auch
alles lehren, was du befohlen hast. Das ist der hohe Missions⸗
beruf, den jede lutherische Gemeinde hat. Denn der HErr hat
den Befehl zu taufen und zu lehren nicht allein den Jüngern, son⸗
dern der ganzen Christenheit, jeder einzelnen Gemeinde gegeben.
Jede christliche Gemeinde hat daher die heilige Missionspflicht,
für den christlichen Unterricht der Kinder zu sorgen, damit diese in
allen Stücken der christlichen Lehre unterwiesen werden. Wie
könnte dieser Unterricht nun aber besser geschehen als durch Er⸗
richtung und Erhaltung christlicher Schulen? Das wissen auch die
Sectenkirchen, wenn sie in die heidnischen Länder hinausgehen.
Sie, die zu Hause für ihre eigenen Kinder keine christlichen Schulen
haben, erinnern sich alsobald an den Befehl des HErrn, wenn sie
zu den Heiden kommen. Da wenden sie sich nicht nur an die
Erwachsenen und predigen denen das Evangelium, nein, sofort
gründen sie auch christliche Schulen, sammeln die Kinder hinein
und unterrichten sie in Gottes Wort. Und unsere Missionare in
Ostindien machen es ebenso. Sollten wir nun wohl dem gött⸗
lichen Befehl gehorsam sein wollen, wenn wir zu den Heiden
gehen, und unsere eigenen Kinder dagegen, unser Fleisch und
Blut, unsere Kinder, welche wir dem göttlichen Befehl gemäß
zur Taufe gebracht haben, wollten wir verwahrlosen? Wahrlich,
wenn wir das thäten, würden wir unter das Urtheil des Apostels
fallen: „So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausge⸗
nossen, nicht versorget, der hat den Glauben verleugnet, und ist
ärger denn ein Heide.“ Was wir an den Heidenkindern thun
wollen, sollen wir gewiß bei unseren eigenen Kindern nicht ver⸗
nachlässigen.
„Ja“, sprichst du, „in unserer Gemeinde lehren wir unsere
Kinder auch alles halten, was der HErr Christus befohlen hat,
aber es geschieht nicht gerade in einer christlichen Schule, deren
Erhaltung uns zu große Opfer aufbürden würde. Wir machen
das anders. Wenn unsere Kinder so weit herangewachsen sind,
daß sie nun confirmirt werden sollen, so schicken wir sie fünf oder
auch zehn Monate lang zu unserm Pastor in den Confirmanden⸗
unterricht, und der unterrichtet sie dann auch tüchtig im Katechis⸗
mus und in der biblischen Geschichte, so daß sie alles lernen.“
Es ist nun freilich wahr, daß ein Kind, mit einem guten Gedächt⸗
niß begabt, sich in einer kurzen Zeit die Hauptstücke des Kate⸗
chismus und die nöthigsten Bibelsprüche einprägen kann. Aber
glaubst du wirklich, daß solches bei dem Kinde gleichsam in Fleisch
und Blut übergeht, daß das Kind solches wirklich alles fassen,
verstehen und anwenden lernt? Glaubst du, daß in einer so kur⸗
zen Zeit ein solcher Grund der Lehre und des Glaubens bei dem
Kinde gelegt werden kann, daß es später nicht nur das Wahre
vom Falschen und das Gute vom Bösen zu unterscheiden weiß,
sondern auch gegen die vielen Versuchungen und Gefahren, gegen
die vielen Lockungen und Ueberredungen der Ungläubigen und
Falschgläubigen feststehen kann? An solchen Kindern, die einen
nur kurzen und daher meistens ungenügenden christlichen Unter⸗
richt genossen haben, erfüllt sich in vielen Fällen das Wort des
HErrn: „Die haben nicht Wurzel; eine Zeitlang glauben sie und
zu der Zeit der Anfechtung fallen sie ab.“ Wie den Treibhaus⸗
pflanzen Saft und Kraft fehlt, so auch im Geistlichen den Kindern,
die in aller Eile durch den Katechismus gebracht worden sind.
Und gesetzt den Fall auch, daß der Confirmandenunterricht
ein fruchtbarer Unterricht wäre, so frage ich dich doch: Wo hat
denn der liebe Gott gesagt, daß eine christliche Gemeinde erst
dann die Kinder, wenn sie bereits das dreizehnte oder vierzehnte
Lebensjahr erreicht haben, in seinem Worte unterrichten lassen
soll? Wir lesen in der Schrift, daß der HErr Christus zu dem
Apostel Petrus sagt: „Weide meine Lämmer.“ Zu den Läm⸗
mern der Gemeinde gehören doch nicht etwa nur die Kinder von
dreizehn oder vierzehn Jahren. Die Pflicht einer christlichen Ge⸗
meinde gegen die Kinder hinsichtlich der Unterweisung in Gottes
Wort fängt gewißlich dann schon an, sobald die Kinder in Stande
sind, dem christlichen Unterricht zu folgen. Daher lobt es auch
der Apostel Paulus und erwähnt es rühmend, daß die Groß⸗
mutter Loide und die Mutter Eunike ihren Timotheus schon von
Kindheit auf in der Schrift unterwiesen hatten, 2 Tim. 1, 5.
Diejenige Gemeinde daher, in deren Mitte nur die Confirman⸗
den in Gottes Wort unterrichtet werden, thut sicherlich nicht ihre
Pflicht und Schuldigkeit an allen ihren Kindern.
Ein anderer spricht: „Wir haben eine Sonntagsschule, weil
wir es nicht erschwingen können, eine christliche Gemeindeschule
einzurichten. In unserer Sonntagsschule werden aber die Kin⸗
der allsonntäglich von Klein auf im Worte Gottes unterwiesen.
Wir haben daher eine Gemeindeschule auch nicht einmal nöthig.“
Nun geben wir gerne zu, daß der in der Sonntagsschule aus⸗
gestreute Same des göttlichen Wortes nicht ganz ohne Frucht
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