Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 60, Nummer 9 › Seite 135
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 26. April 1904, Seite 135
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Analogie 14 · Gnadenwahlslehrſtreit. —— 33
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Zurx kirchlichen Chronik.
America.
Wegzug und Sonntagsausflüge. Das Eintreten der wärmeren
Jahreszeit hat vielerorts zwei Dinge im Gefolge, über die eine Erinne⸗
kung nicht überflüssig sein wird. Gar manche in unsern Gemeinden
iehen in dieser Zeit aus ihrer bisherigen Heimath weg, um sich eine
neue Heimath zu suchen. Solche sollten vor allem darauf bedacht sein,
ddgß sie sich an einem Ort niederlassen, wo sie regelmäßige kirchliche
Versorgung und christlichen Schulunterricht für ihre Kinder finden.
Die Erfahrung in unserer Inneren Mission hat es unzählige Male
gezeigt, daß solche, die sich in Gegenden niedergelassen haben, wo
weder Kirche noch Schule war, geistlich verkümmert sind und entweder
eine Beute der Secten oder in religiöser Beziehung ganz gleichgültig
wurden. Und blieben auch etwa die Eltern ihrer Kirche treu, so wuchs
doch das junge Geschlecht ohne Unterricht in Gottes Wort auf. Nun
haben wir zwar in jedem Synodaldistrict Reiseprediger, die die zer⸗
streuten Lutheraner aufsuchen und ihnen das Brod des Lebens bringen;
aber sie können nicht überall hinkommen, und wie viel besser ist es für
die einzelnen Familien und für das Reich Gottes im Ganzen, wenn
sich solche, die verziehen, da niederlassen, wo schon andere Lutheraner
sind, und so durch ihren Zuzug die kleinen Missionsgemeinden stärken
und der Aufrichtung des Predigtamts in ihrer eigenen Mitte näher
bringen. Und darum sollten unsere Pastoren und Gemeinden darauf
achten, wer aus ihrer Mitte etwa wegzieht und wohin er zieht, und
sollten solchen mit Rath beistehen, damit sie auch in der Zukunft kirch⸗
lich versorgt werden. Und kein Gemeindeglied sollte ohne Entlassungs⸗
zeugniß aus seiner bisherigen Gemeinde und Empfehlungszeugniß an
eine Schwestergemeinde den Wanderstab ergreifen. — Das andere
Stück, an das wir erinnern wollten, betrifft die Sonntagsaus⸗
flüge. Daß man am Sonntag auch seine christlichen Verwandten
und Bekannten besucht, ist recht und gut; aber daß man dabei, wie
leider gar viele thun, regelmäßig die Kirche versäumt, und wohl noch
gar seine Verwandten und Bekannten vom Besuch des Gottesdienstes
abhält, ist nicht recht und gut. Auch für Frühjahr und Sommer gilt
das dritte Gebot, daß man die Predigt und Gottes Wort heilig halten,
gerne hören und lernen soll. Wollen darum doch alle unsere Ge⸗
meindeglieder, insonderheit unsere jungen Christen, am Sonntag nicht
weltlichen Vergnügungen und irdischer Lust nachgehen, sondern allezeit
im Lichte des dritten Gebots wandeln und, wenn sie Sonntags ver⸗
reisen, doch treulich die Kirche ihres Bekenntnisses besuchen und andere
mitbringen. „Wer von Gott ist, der höret Gottes Wort“, Joh. 8, 47.
„Lasset uns nicht verlassen unsere Versammlung“, Hebr. 10, 25.
Die Freie Conferenz in Detrait.— In Detroit wurde vom
6. bis zum 8. April d. J. von Gliedern verschiedener lutherisch sich
ö nennender Synoden wiederum eine freie Conferenz abgehalten. Die
erste dieser intersynodalen Conferenzen hatte im April 1903 in Water⸗
town, Wis., die zweite im September 1903 in Milwaukee stattge⸗
funden. In die aufgelegten Listen waren diesmal die Namen von
5 Pastoren, resp. Professoren eingetragen, und zwar 124 aus der
Missouri⸗Synode, 10 aus der Wisconsin⸗Synode, 3 aus der Minne⸗
sota⸗Synode, 4 aus der Michigan⸗Districtssynode, 6 aus der Eng⸗
lis⸗ hen Synode von Missouri, 1 aus der Norwegischen Synode, 97 aus
der Ohio⸗Synode, 23 aus der Jowa⸗Synode, 18 aus der Michigan⸗
Synode, 3 aus der Buffalo⸗Synode, 1 aus der Vereinigten Norwe⸗
n Synode, 10 aus dem Generalconcil, 5 aus der Generalsynode.
ch mögen im Ganzen durchschnittlich 500 Personen, darunter viele
und Gemeindeglieder, den Sitzungen beigewohnt haben. Die
putation betraf diesmal die Frage, wie man bei Beurtheilung
der Lehre die heilige Schrift zu gebrauchen habe. Die genannten
Synoden sind bekanntlich nicht einig in der Lehre, weichen in verschie⸗
denen Lehrpunkten von einander ab. So sonderlich auch in der Lehre
von der Gnadenwahl. Der sogenannte Gnadenwahlslehrstreit, der
vor 25 Jahren seinen Anfang nahm, wird den alten Lesern des „Luthe⸗
raner“ noch wohl erinnerlich sein. Die in der Synodalconferenz ver⸗
einigten Synoden, einschließlich der Norwegischen, lehren und bekennen,
daß Gott uns, die wir jetzt gläubige Christen sind, vor Grundlegung
der Welt aus Gnaden um Christi willen zum ewigen Leben erwählt
und verordnet hat, ohne alle Rücksicht auf unser Verhalten, und daß
er in dieser Verordnung zugleich beschlossen hat, uns den seligmachen⸗
den Glauben zu schenken und bis ans Ende zu erhalten. Andere Syno⸗
den, vor allem die Ohio- und Jowa⸗Synode, lehren, daß Gott von
Ewigkeit her diejenigen, von denen er vorausgesehen, daß sie bis ans
Ende im Glauben beharren würden, in Ansehung dieses ihres Glau⸗
bens zur Seligkeit erwählt habe. Als dieser Lehrunterschied im letzten
Herbst in Milwaukee nach der heiligen Schrift, als der Regel und
Richtschnur aller Lehre, besehen werden sollte, stellte sich heraus, daß
die Redner die Schrift sehr verschieden handhabten. Und so wurde
jetzt in Detroit darüber debattirt, wie man die Schrift zu verwenden
habe, wenn man untersuchen wolle, ob diese Lehre oder die gegen⸗
theilige die rechte sei. Die Sache, um die es sich handelt, läßt sich
am besten an einem Beispiel deutlich machen, gerade z. B. an dem eben
angeführten Beispiel, der Lehre von der Gnadenwahl. Und so sind
auch alle Redner immer wieder auf dieses Exempel zurückgekommen.
Die Vertreter der Ohio- und Jowa-Synode äußerten sich etwa also:
Wenn ich den vechten Begriff von der Gnadenwahl bekommen will, so
muß ich zunächst die Bibelstellen vergleichen, die von der ewigen Wahl
Gottes handeln. Doch in diesen Stellen finden sich Ausdrücke und
Sätze, die verschieden gedeutet werden können. Man kann z. B. nicht
deutlich daraus ersehen, was der Glaube mit der Wahl zu schaffen hat.
Damit ich nun das rechte, volle Licht über die Gnadenwahl erlange,
so muß ich noch andere Schriftaussagen, sonderlich die Grundlehren
der Schrift, wie die vom allgemeinen Gnadenwillen, namentlich den
Hauptartikel von der Rechtfertigung aus dem Glauben, mit zu Rathe
ziehen. Da finde ich denn, daß ich aus dem Glauben oder in An⸗
sehung des Glaubens vor Gott gerecht geworden bin. Und das nehme
ich nun in die Gnadenwahl hinein und sage, daß Gott mich in An⸗
sehung des Glaubens erwählt hat. Die Vertreter der Synodalcon⸗
ferenz hingegen sagten: Nein, das ist verkehrt, daß ich von der Recht⸗
fertigung auf die Gnadenwahl hinüberschließe. Wenn ich den rechten
Begriff von der Gnadenwahl bekommen will, so halte ich mich einzig
und allein an die Bibelstellen, die von der ewigen Wahl Gottes han⸗
deln, und nehme die so auf, wie sie lauten, und glaube einfältig, was
da geschrieben steht, wenn sich auch meine Vernunft daran ärgert.
Diese Bibelstellen sagen auch ganz deutlich aus, was der Glaube mit
der Wahl zu schaffen hat. Es heißt z. B. Apost. 13, 48.: „Und
wurden gläubig, wie viel ihrer zum ewigen Leben verordnet waren.“
So ist also unser Glaube die Folge und Wirkung unserer ewigen Er⸗
wählung und Verordnung, und nicht umgekehrt fließt die Wahl aus
dem Glauben. Die Schriftstellen von der Rechtfertigung aus dem
Glauben helfen mir hier gar nichts, denn die handeln eben von der
Rechtfertigung und sagen nichts, rein gar nichts von der ewigen Wahl
aus. Man kann den Lehrunterschied, wie er in Detroit wieder klar
zu Tage trat, und wie er jetzt noch vorliegt, etwa in folgende zwei all⸗
gemeine Sätze zusammenfassen. Der eine Part sagt: Wenn ich er⸗
kennen will, ob eine bestimmte Lehre richtig ist, so nehme ich zuerst die
Schriftstellen vor, die von dieser Lehre handeln; damit ich aber über
diese Lehre ganz klar und gewiß werde, so nehme ich noch andere Bibel⸗
stellen hinzu, die nichts davon sagen, sondern von ganz andern Dingen
reden. Der andere Part sagt, und mit dem halten wir es: Wenn ich
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