Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 4 › Seite 63
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 15. Februar 1916, Seite 63
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Mer Nutheraned 6³
viel Gnade und Friede ist von Gott dem Vater und unserm in sich schließe, ist etwas eingehender zu erörtern. Die Er—
SErrn JEsu Christo, ein Reich, in dem zugleich viel Leiden
und Trübsal ist, und das auch ein Kreuzesreich bleiben wird
bis an das Ende der Tage. Darüber hinaus aber hoffen wir
nicht auf ein tausendjähriges, sondern auf ein ewiges Reich,
wo „Freude die Fülle ist und lieblich Wesen zur Rechten
Gottes ewiglich“. Und diese Hoffnung ist gewiß.
——
Unsere Distriktssynoden und die Munitionslieferung
an die Kriegführenden.
Bei Gelegenheit einiger Distriktssynoden, die letztes Jahr
gehalten wurden, sind Zuschriften an unsere Landesregierung
gerichtet worden, in denen die amerikanischen Munitions-⸗
lieferungen für den furchtbaren Weltkrieg verurteilt werden
mit der Begründung, daß diese Handlungsweise vor Gott und
Menschen unrecht sei und eine Blutschuld über unser Land
bringe. Gegen diese Kundgebung aus unsern Synsdaldistrikten
sind kürzlich die folgenden Bedenken geäußert worden: 1. daß
sie eine Parteinahme für einen Teil der Kriegführenden ein—
zuschließen scheine, was sich für neutrale Amerikaner nicht
zieme; 2. daß sie das Völkerrecht unbeachtet lasse; 3. daß sie
als eine Vermischung von Staat und Kirche angesehen werden
könnte.
In bezug auf das erste Bedenken ist zu sagen, daß die
Proteste, soweit sie uns bekannt geworden sind, nur eine Partei⸗
nahme für unser eigenes Land zum Ausdruck bringen.
Sie wollen an ihrem Teil unser Land vor einer Blutschuld be—
wahren. Die Blutschuld entsteht dadurch, daß wir durch Muni—
tionslieferung an einem Kriege teilnehmen, zu dem wir keinen
Beruf haben. Es steht ja so: Wer ohne Beruf tötet oder töten
hilft, vergreift sich an der Majestät des göttlichen Gebotes:
„Du sollst uicht töten!“ Dies Gebot verbindet bekanntlich alle
Menschen:
Engländer, alle andern Völker und jedes einzelne Glied der
Völkerfamilien. In bezug auf das zweite Bedenken ist zu
sagen, daß das von Menschen gemachte Völkerrecht (inter—
national law) allerdings die Munitionslieferung nicht ver—
bietet. Aber dasselbe Völkerrecht verbietet auch manche andere
Dinge nicht. Es verbietet zum Beispiel nicht das Lügen.
Daraus aber machen wir nicht den Schluß, daß das Lügen
nun erlaubt oder gar eine Pflicht sei. Es gehört zu den son—
derbarsten Verirrungen des menschlichen Verstandes und Ge—
wissens, wenn von sonst verständigen und ehrbaren Leuten
behauptet worden ist: „Weil das Völkerrecht die Munitions⸗
lieferung nicht verbietet, so ist sie recht, ja von der Neutralität
geboten.“ Diese Verirrungen des Verstandes und Gewissens
lassen sich nur aus den Leidenschaften erklären, die durch den
Völkerkrieg gerade auch in Amerika wachgerufen worden sind.
Alle andern neutralen Nationen, die doch auch das Völkerrecht
angenommen haben, haben sofort beim Ansbruch des Krieges
die Munitionslieferungen untersagt, wie auch in unserm Kon—
greß bezeugt wurde. Unser Land steht mit seiner Auffassung
von Neutralität in diesem Kriege allein da.
Das dritte Bedenken, ob die Verurteilung der Munitions—
lieferung nicht eine Vermischung von Staat und Kirche oder
doch eine ungehörige Verniengung von Geschäft und Religion
Christen und Unchristen, Amerikaner, Deutsche,
fahrung lehrt uns einerseits, daß gegen die nötige Ausein⸗
anderhaltung von Staat und Kirche auch von Wohlmeinenden
gar leicht gefehlt wird. Erinnerungen zur Vorsicht sind hier
wohl am Platze. Andererseits lehrt die Erfahrung auch, daß
die Anklage auf Vermischung von Staat und Kirche oder von
Geschäft und Religion nicht selten mit Unrecht erhoben wird.
Wenn jemand von unrechten Dingen, die er sich in seinem
Geschäft erlaͤubt, nicht ablassen will, so hören wir etwa die
Rede: „Geschäft ist Geschäft; da sollen mir Pastor und Ge—
meinde nicht dreinreden.“
Wo ist hier die rechte Grenze? Es ist zu sagen: Der
Kirche Amt geht überall da an, wo es sich um die Moral,
das heißt, um Recht oder Unrecht vor Gott, handelt. Wo
das Recht oder Unrecht nicht in Frage kommt, da soll die
Kirche schweigen und keine Vorschriften machen wollen. Luther
drückt dies so aus, daß der Kirche Amt „nicht weiter gehen soll
noch kann denn allein über das, so vor Gott Sünde heißt,
daß, wo dieselbe angeht oder wendet“ (das heißt, aufhört),
„da soll auch ihr Regiment beide angehen und wenden, und
soll diesem Regiment unterworfen sein alles, was da lebt und
Menschen heißt auf Erden, es sei Kaiser, König, groß oder
klein, niemand ausgeschlossen“. (St. Louiser Ausg. XI, 757.)
Dies gilt selbst in bezug auf solche Dinge, die das weltliche
Regiment teils nicht hindert, teils auch nicht hindern kann.
Zum Beispiel: Die Verhütung des Kindersegens und der
Kindermord sind ein Verstoß gegen die Moral, den das welt⸗
liche Regiment schwer hindern kann. Und doch bezeichnet die
Kirche mit Recht solche Verstöße gegen die Moral als eine
Sünde, um welcher willen Gottes Zorn über ein Land kommt,
und das Land seine Bewohner ausspeien wird. Der Be—
drückung der Armen und Geringen im Lande steht das welt—
liche Regiment in vielen Fällen machtlos gegenüber, und doch
erhebt die Kirche mit Recht ihre Stimme gegen diese Sünde
und zählt sie zu den „himmelschreienden“. Kurz, die christ⸗
liche Kirche hat Recht und Pflicht, da ihre strafende Stimme zu
erheben, „wo die Sünde angeht“, wie Luther sagt, und dieser
Strafe soll alles unterworfen sein, was Mensch heißt. Luther
verstand sich ziemlich auf die Scheidung von Kirche und Staat.
Er wollte weltliche und kirchliche Sachen nicht „ineinander—
gemengt“ haben. Wo aber auch in weltlichen Dingen die
Sünde anging, da erhob er seine Stimme. Als zur Zeit
einer Teurung in Sachsen einige Adlige das Getreide auf—
kauften und „hinlegten“, um es zu hohen Preisen wieder ver—
kaufen zu können, da sagte Luther nicht: „Geschäft ist Ge⸗
schäft, das geht die Kirche nichts an“, sondern er sagte: „Es
ist Menschenbosheit; was wollte werden, wenn Gottes Strafe
konimen würde? Ach lieber HErrgott, ist diese Welt so böse,
so will ich gerne sterben, auch Hungers, daß ich nur weg⸗
komme!“ Luther wandte sich auch in einem Schreiben an den
Landesfürsten mit der Erinnerung, der Landesfürst wolle sich
„mit Regiment also erzeigen, daß die vom Adel nicht also das
Korn hinfort alleine zu sich kaufen und wegführen und damit
so unverschämt wuchern“. (St. Louiser Ausg. XXIb, 2324.)
Luther hielt es auch als Kirchenmann für seine Pflicht, vor
Krieg und Blutvergießen zu warnen. Als wegen der Stadt
Wurzen ein Krieg zwischen dem Kurfürsten Johann Friedrich
und dem Herzog Moritz auszubrechen drohte, und die Heere
bereits gerüstet einander gegenüberstanden, da richtete Luther
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