Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 60, Nummer 4 › Seite 52

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 16. Februar 1904, Seite 52

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Kirche · Kirche 24 · Kirche 30 · Lehre. — Falſche Lehrer 13 · Lehre. — Falſche Lehrer 14 · Uuion · Union 3 · Union 7

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2 utheraner

Solche falschgläubige Kirchen sind außer der Kirche des
Antichristen, der römisch-katholischen, auch noch deren Schwester,
die griechisch-katholische Kirche, und die reformirte Kirche mit
den zahllosen ihr verwandten Secten, sowie die unirte Kirche,
die Ja und Nein, Wahrheit und Lüge friedlich unter Einen Hut
bringen will.

Falschgläubig sind aber zum andern auch alle Kirchen, welche
zwar, daß ich wiederum den Ausdruck gebrauche, officieller
Weise, nämlich in ihrer Constitution, das rechte
und unverfälschte Glaubensbekenntniß als das
ihrige bezeichnen und auch den Namen der recht⸗
gläubigen Kirche führen; welche sich aber dennoch
nicht in allen Stücken zu Gottes reinem Wort und
Sacrament halten und nicht in der That und wahr⸗
haftig in allen Stücken den rechten und wahren
christlichen Glauben bekennen.

Und unter diesen möchte ich wiederum einen zweifachen
Unterschied machen.

Unter diesen finden sich nämlich einmal solche, in welchen
mehr oder weniger grobe Lehrwillkür herrscht, das heißt, in
welchen jeder glaͤubt, lehrt und bekennt, was er will. — Solche
Lehrwillkür herrscht auf allergröbste Weise in den „lutherischen“
Landeskirchen Deutschlands. Da weiß ich, um nur Ein Bei⸗
spiel anzuführen, nicht einen einzigen theologischen Professor,
der wirklich in allen Stücken die rechte Lehre führt; wohl aber
weiß ich eine ganze große Anzahl, die baren Unglauben lehrt.
Und die unterrichten die zukünftigen Pastoren!

Und dann finden sich unter diesen solche, die ganz son⸗
derlich in gewissen Stücken sich zu falscher Lehre
bekennen und dieselbe führen und vertheidigen
und die rechte Lehre verwerfen und verlästern. —
Solches geschieht zum Exempel hierzulande von den Synoden
von Ohio und von Jowa in den Lehren von der Bekehrung und
der Gnadenwahl.

Auch derartige falschgläubige Kirchen, die sich mit dem
Namen der rechtgläubigen Kirche schmücken und das Bekenntniß
derselben als Aushängeschild gebrauchen, muß ein rechtgläubiger
Christ wissen und kennen, damit er sein Kleinod, die rechte Lehre,
und irgend ein Kleinod der rechten Lehre, nicht verliere.

Von allen falschgläubigen Kirchen soll eine rechtgläubige
Kirche sich trennen.

In welcher Weise?

Eine rechtgläubige Kirche soll sich von den falschgläubigen
Kirchen erstlich und vor allen Dingen in der Weise trennen, daß
sie auf Lehrzucht hält, das heißt, daß sie streng darauf
sieht, daß in ihrer Mitte nur die rechte und reine Lehre des gött⸗
lichen Wortes gelehrt wird, und daß sie eben gerade die von den
falschgläubigen Kirchen angefochtenen und verfälschten und ver⸗
worfenen Lehren des göttlichen Wortes — daß sie eben die
laut und öffentlich bekennt, aus dem Worte Gottes
mit klaren Gründen beweist und vertheidigt und
die entgegenstehenden falschen Lehren, wiederum
aus dem Worte Gottes, widerlegt, verwirft, ver⸗
dammt, item, bekämpft.

Solches muß allezeit die erste und vornehmste Weise sein,
in der eine rechtgläubige Kirche von den falschgläubigen Kirchen
sich trennt.

Geschieht dies, wie es denn soll, mit rechtem heiligen Erns
so kommt es von selbst, und soll kommen, daß eine rechtgläubih
Kirche sich auch äußerlich von den falschgläubigen Kit
chen absondert. Denn das unter einem andern Panitl
Stehen und das Bekämpfen fordert Absonderung.

Und wie soll dies Absondern geschehen?

So:

Eine rechtgläubige Kirche söͤll mit aalsholduhigen bunhe
keine Kirchengemeinschaft haben.

Was heißt das? ö

Das heißt zum ersten, daß eine rechtgläubigs Kirche mi
falschgläubigen Kirchen keine Gemeinschaft haben soll in dein
Werken, welche die eigentlichen Werke der .
sind. Und das heißt zum andern, daß eine rechtgläubige Kirch
mit falschgläubigen Kirchen in gar keinen Werken, wo die Kir
chen als Kirchen in Anspruch genommen werden
Gemeinschaft haben soll.

Also eine rechtgläubige Kirche soll mit falschgläubigen Kir,
chen keine Gemeinschaft haben in der Predigt des Worts, in dei
Verwaltung der Sacramente, item, im öffentlichen Gottesdiens
irgend welcher Art. Das sind die eigentlichen Werke der Kirch

Eine rechtgläubige Kirche darf daher zum Beispiel falsch⸗
gläubige Prediger nicht auf ihren Kanzeln und ihre Prediger nicht
auf falschgläubigen Kanzeln predigen lassen.“) Sie darf ihre
Glieder nicht gastweise am Sacrament der Falschgläubigen, noch
Falschgläubige gastweise an ihrem Sacrament Theil nehmen
lassen. Sie darf nicht gemeinsam mit Falschgläubigen Mission
treiben. Sie darf nicht gemeinsam mit Falschgläubigen Gottes⸗
dienste und Gebetsversammlungen veranstalten. Sie darf nicht
leiden, daß ihre Prediger gemeinsam mit falschgläubigen Pre
digern bei Beerdigungen amtiren. Sie darf Kirchen⸗ oder
Synodalversammlungen der Falschgläubigen nicht durch Depu⸗

falschgläubiger Kirchen beschicken lassen. Und was dergleichet
mehr ist. ö
Ebenso darf eine rechtgläubige Kirche mit falschgläubigen
Kirchen keine Gemeinschaft haben, wenn irgend ein öffentliches
Wohl gefördert oder irgend ein öffentliches Uebel abgestellt wer ö
den soll — sofern da eben die Kirchen als Kirchen in Anspruch
genommen werden und nicht nur die einzelnen Glieder der Kirchen
als Glieder der menschlichen Gesellschaft und als Staateburge
in Betracht kommen.
Eine rechtgläubige Kirche darf daher zum Beispiel nicht i
Gemeinschaft und Verbindung mit falschgläubigen Kirchen Maß
regeln berathen und ergreifen gegen das Laster der Trunkenheit
oder das der Entheiligung des Sonntags, oder für Beförderu
der öffentlichen Sittlichkeit ꝛc. ö
Daß eine rechtgläubige Kirche sich so von falschgläubige
Kirchen trennen und sich von ihnen absondern soll, das lehrth
Gottes Wort.
Wenn der Heilige Geist sagt: „Ein wenig Sauertei
versäuert den ganzen TDeig“, Gal. 5, 9., und damit vo

*) Etwas anderes wäre es, wenn eine falschgläubige Kirche einen rech
gläubigen Prediger bäte, zu ihr zu kommen und ihr die Lehre seiner, d
rechtgläubigen Kirche darzulegen. Das könnte er thun. Nur müßte er dan
auch wirklich als Zeuge der Wahrheit auftreten und durchaus den Schei
meiden, als ob es Theilnehmen am falschgläubigen Gottesdienst sei.

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