Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 60, Nummer 25 › Seite 386
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 6. Dezember 1904, Seite 386
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Gemeinſchaft 3
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S Ner „Lutheranedsse
wahl erhoben. Da soll die andere Gemeinde nicht ruhig zusehen
und sich feige zurückziehen, damit ja nur bei ihr alles in Ruhe
und gutem Frieden bleibe, sondern nun soll sie um so lauter und
nachdrücklicher sich zu der im Kampfe liegenden Gemeinde be⸗
kennen und mit ihr zusammenstehen wider die falschberühmte
Kunst. So auch, wenn es sich um die Bekämpfung des Logen⸗
wesens handelt. Würde sie sich da von der Schwestergemeinde
zurückziehen, würde sie da nöthigen Falls nicht erklären und be⸗
zeugen: Wir stehen in der Logenfrage gerade so, wir nehmen
auch keine Logenglieder auf, und haben sich Glieder unserer Ge⸗
meinde der Loge angeschlossen, so handeln wir mit ihnen nach
Gottes Wort, so wäre das eine öffentliche Verleugnung der
Brüder, so hätte sie sich ihrer und ihres Zeugnisses geschämt.
Da ist ja freilich Gefahr genug vorhanden. Der Teufel feiert
nicht, und das Fleisch in den Christen liebt den fleischlichen
Frieden, Gemach und gute Tage. Aber da wird denn auch vor
allen Dingen von dem Diener am Wort gefordert, daß er den
Mund aufthue und zeuge: Es ist nicht genug, daß wir jene Ge⸗
meinde als eine rechtgläubige Schwestergemeinde im Herzen an⸗
erkennen, wir müssen auch glaubensbrüderliche Gemeinschaft mit
ihr pflegen, und das geschieht dadurch, daß wir sie durch unser
Mitbekennen und Mitzeugen wissen lassen, daß wir zu ihr halten
und gerne die Schmach Christi mit ihr tragen. ö
„So, so soll es bei uns stehen; das ist eine Eigenschaft einer
wohlgegründeten wahrhaft lutherischen Gemeinde. Da hat denn
ein Prediger so recht Gelegenheit, darauf hinzuweisen, wie sich
die apostolischen Gemeinden gerade in den Tagen der Noth und
Trübsal so treu zu einander bekannt und glaubensbrüderliche
Gemeinschaft mit einander gepflegt haben zu großer gegenseitiger
Stärkung und Ermunterung. Man weise auch darauf hin, wie
tief nicht nur das brüderliche Vertrauen gekränkt, sondern auch
was für ein Aergerniß der Welt gegeben wird, wenn Christen,
Gemeinden einander feige im Stich lassen, statt gegen den ge⸗
meinsamen Feind muthig zusammenzuhalten.
„Die Pflege der glaubensbrüderlichen Gemeinschaft voll⸗
zieht sich — und das sollten wir ja nicht übersehen — ferner auch
dadurch, daß Gemeinden, die etwa nahe bei einander wohnen,
wo es nöthig wird, die brüderliche Bestrafung üben. Aber frei⸗
lich, wenn die brüderliche Bestrafung schon zwischen Bruder und
Bruder mit großer Vorsicht und Weisheit geübt werden muß, daß
sie nicht nur überhaupt nach der Richtschnur und Vorschrift des
göttlichen Wortes geschehe, sondern daß auch in der Art und
Weise der Bestrafung selbst nichts versehen werde, dann gewiß
noch viel mehr zwischen einzelnen Gemeinden. Da herrschen etwa
in der einen Gemeinde große und grobe öffentliche Sünden, und
was noch schlimmer ist, Pastor und Gemeinde sind solchen Sün⸗
den gegenüber recht lax geworden, lassen so ziemlich geschehen,
was geschieht, es wird nur noch ganz schwach dagegen gezeugt, so
daß übel nur noch ärger wird; oder eine solche Gemeinde duldet
von Jahr zu Jahr Logenglieder in ihrer Mitte und unterläßt es,
mit solchem Unkraut aufzuräumen. Pflegt nun wohl die andere
Gemeinde, bei welcher es durch Gottes Gnade besser steht, glau⸗
bensbrüderliche Gemeinschaft, wenn sie sich je länger je mehr von
einer solchen Gemeinde zurückzieht? Das wird niemand behaup⸗
ten; sondern dann pflegt sie brüderliche Gemeinschaft, wenn zum
Beispiel der Pastor seinem Amtsbruder Vorstellungen macht,
wenn einzelne Glieder die andern ermahnen und, wenn das ver⸗
geblich sein sollte, dann auch die ganze Gemeinde die brüderliche
Bestrafung übt, etwa durch ein brüderliches Schreiben (wie die
Gemeinde zu Rom durch ihren Bischof ein Ermahnungsschreiben
an die Gemeinde zu Corinth richtete) oder durch eine Deputation.
„Brüderliche Gemeinschaft pflegen solche Gemeinden ferner
mit einander, wenn sie mit einander gemeinschaftlich dahin wir⸗
ken, daß der Friede zwischen ihnen nicht gestört werde, oder wenn
er durch Mißverständnisse, Mißhelligkeiten ꝛc. gestört worden ist,
in gottgefälliger Weise wiederhergestellt werde, wenn es da nach
1 Mos. 13, 8. heißt: „Lieber, laß nicht Zank sein zwischen mir
und dir . .. denn wir sind Gebrüder.“ Wie zwischen einzelnen
Christen, so kann auch zwischen einzelnen neben einander wohnen⸗
den Gemeinden durch List des Teufels und Betrug des Fleisches
gar leicht ein Streit entbrennen, und das oft um geringer Ur⸗
sachen willen. Da ist nun jeder Theil nach dem bösen Fleisch
geneigt, sich von dem andern mißgestimmt zurückzuziehen, die
Pastoren conferiren nicht mehr mit einander wie vorher, und so
auch die Glieder der Gemeinden. Und wie bald ist dann ein
Schaden geschehen, der oft auf Jahre hinaus nicht wieder geheilt
werden kann. Nein, da sollen sie einander erst recht nicht mei⸗
den, vielmehr erst recht mit einander verkehren, mit einander zu⸗
sammenkommen, brüderliche Gemeinschaft pflegen durch brüder⸗
liche Aussprachen, um so die Mißhelligkeiten zu'beseitigen. Aber
freilich, eben solche Pflege der brüderlichen Gemeinschaft durch
Zusammenkommen, durch offene brüderliche Aussprachen zum
Zweck brüderlicher Versöhnung sucht der Feind christlicher Ein⸗
tracht, der Teufel, zu verhindern und macht es den Christen auch
in diesem Stück weidlich schwer. x
„Und daß auch dies nicht vergessen werde: Was thut eine
Gemeinde, wenn sie die arme Nachbargemeinde mit Geldmitteln
zu ihrem Kirchbau unterstützt, oder ihr hilft, daß sie einen eige⸗
nen Pastor bekommt, oder wenn sie einer Schwestergemeinde, die
durch Feuer oder Wasser oder Sturmwind schweren Schaden an
ihrem Kircheneigenthum erlitten oder ihr Kircheneigenthum gar
eingebüßt hat, zu Hülfe kommt? Was thut sie dann anderes, als
daß sie glaubensbrüderliche Gemeinschaft mit ihr pflegt? Sie
hilft ihr ja durch Darreichung irdischer Mittel, weil es ihre
Glaubensbrüder sind, sie bekennt sich dadurch zu ihnen. Eine
wohlgegrundete wahrhaft lutherische Gemeinde, in welcher die
rechte Erkenntniß herrscht, wird ja doch eine irr- und falschgläu⸗
bige Gemeinde nicht zur Errichtung einer Kirche oder Schule
unterstützen, nicht einer Gemeinde in kirchlichen Dingen helfen,
die falsche Lehre führt und vertheidigt. Das wäre ja die in Got⸗
tes Wort verbotene Pflege kirchlicher Gemeinschaft mit Falsch⸗
gläubigen. Wir helfen solchen im Irdischen und Leiblichen und
thun es, wenn wir anders Christen sind, von Herzen gern; aber
solches Helfen liegt auf einem ganz andern Gebiet, auf dem der
allgemeinen Nächstenliebe.
„Wird es aber eine Gemeinde zu bereuen haben, wenn sie
mit denen, die ihres Glaubens sind, Gemeinschaft pflegt? Ganz
gewiß nicht. Der glaubensbrüderliche Verkehr mit und unter
einander kann nur von den herrlichsten Folgen begleitet sein.
Eben dadurch kommt es ihnen wieder und immer wieder, ja,
immer nachdrücklicher zum Bewußtsein, daß sie eins sind im
Glauben und in der Lehre, daß sie zusammengehören, daß Gottes
Heiliger Geist sie eins gemacht hat. Und wie herrlich wird dann
dieses Einssein im Glauben gestärkt und gefördert! Was hat
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