Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 60, Nummer 25 › Seite 385
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 6. Dezember 1904, Seite 385
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Gemeinſchaft 3
Und ich sahe einen Engel 3
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brunnen. Ossb. Joh. 14, 6. 7.
Redigirt von dem Lehrer⸗Collegium des theologischen Seminars in St. Louis.
6⁰. Zahrgaͤng.
Hl. Louis, Mo., den 6. December 1904.
No. 25.
ND
N Pflege der glaubensbrüderlichen Gemeinschast.
ueber diesen Gegenstand heißt es in dem soeben erschienenen
Synodalbericht des Wisconsin⸗Districts unserer Synode:
WWie und wodurch pflegt nun eine Gemeinde z. B. mit einer
rechtgläubigen Nachbargemeinde Gemeinschaft, so daß das zum
Ausdruck kommt, daß sie dieselbe für eine rechtgläubige Schwester⸗
gemeinde hält und wirklich dafür anerkennt? Wann bekennen
sie sich zu einander als Glaubensgenossen? Das kann auf ver⸗
schiedene Weise geschehen, und wenn solche Gemeinden und
namentlich deren Pastoren recht zu einander stehen, wenn solche
Gemeinden bedenken, wie ernstlich Gott Pflege der brüderlichen
Gemeinschaft geboten und welchen Segen er da zu geben verheißen
hat, so werden sie ganz gewiß nicht einander meiden, einander
aus dem Wege gehen, sich fremd, kühl, gleichgültig gegen ein⸗
ander verhalten, als ob sie einander nichts angingen, sondern sie
werden mit einander glaubensbrüderlichen Verkehr und Umgang
suchen. Sie pflegen glaubensbrüderliche Gemeinschaft mit ein⸗
ander, wenn sie zum Beispiel, wo das angeht, gemeinschaftliche
Gottesdienste, etwa ein Missionsfest, mit einander feiern, oder
wenn, falls die eine Gemeinde predigerlos geworden wäre, dann
e andere Gemeinde ihren Pastor den Brüdern willig und gern
zur Aushülfe üÜberläßt und um deswillen ganz gerne auch einmal
hält. Die gegenseitige Aushülfe mit dem Predigtamt muß noth⸗
endiger Weise in unserer Synode gerade jetzt recht geübt werden,
soll die Kirche Christi nicht großen Schaden leiden. Wir sind
icht in der Lage, daß wir alle organisirten Gemeinden mit
ushelfen. Da sind etwa drei Gemeinden neben einander, viel⸗
icht in einem Township, und eine der Gemeinden ist älter und
rößer, und der Pastor wohnt in ihrer Mitte. Wollte sie nun
wa sagen: Wir sind die älteste Gemeinde, wir sind auch die
ßte Gemeinde, daher beanspruchen wir den Pastor für uns
allein, die andern mögen sich auch einen Pastor berufen, so geht
das unter den jetzigen Verhältnissen nicht. Es fehlt den kleineren
Gemeinden vielleicht an den nöthigen Mitteln, einen eigenen
Pastor zu erhalten, aber auch wenn sie dazu im Stande wären,
so geht es doch nicht an, denn es sind gegenwärtig zu wenig
Pastoren vorhanden. Es wäre also gänzlich gegen die Liebe,
wollte eine Gemeinde auf ihr Alter und auf ihre Größe pochen
und den Pastor für sich allein beanspruchen. Nein, hier gilt es,
die Glaubensbrüder unter diesen Umständen nicht im Stiche zu
lassen, sondern sich ihrer Noth anzunehmen. Dadurch macht
eine solche Gemeinde die Sache ihrer Brüder zu der ihrigen und
pflegt Gemeinschaft mit ihnen. Dasselbe geschieht auch ferner,
wenn sie der predigerlos gewordenen Schwestergemeinde mit
Rath und That hilft, daß sie wieder mit einem Prediger versorgt
werde. Sie pflegt Gemeinschaft mit derselben, wenn sie zum
Beispiel Glieder, die sich der Schwestergemeinde auf gute Gründe
hin anschließen wollen, friedlich und ohne Murren an diese ent⸗
läßt. Sie pflegt aber auch dann Gemeinschaft mit ihr, wenn
sie solche Glieder aus deren Mitte, die sich aus nichtigen Gründen
und fleischlichen Ursachen bei ihr anschließen wollen, zurückweist,
sich nicht mit ihnen einläßt, sondern, wo das nöthig wird, der
Schwestergemeinde, oder doch deren Pastor die Sache anzeigt.
Und gerade in solchem Falle sollten solche neben einander be⸗
stehende Gemeinden sich der äußersten Vorsicht befleißigen, um zu
verhüten, daß das glaubensbrüderliche Verhältniß getrübt werde.
„Eine Gemeinde pflegt auch Gemeinschaft mit ihren Glau⸗
bensgenossen, wenn sie die unter ihnen nach Gottes Wort voll⸗
zogenen Kirchenzuchtsfälle anerkennt und respectirt; denn das ist
ja zugleich wieder ein öffentliches Bekenntniß zu denselben als
Glaubensbrüdern, mit welchen sie auch in der Praxis völlig einig
ist. Sie pflegt Gemeinschaft mit der Schwestergemeinde, wenn
sie diese in ihren Kämpfen und Streiten für die Wahrheit unter⸗
stützt. In der Schwestergemeinde sind vielleicht Streitigkeiten
ausgebrochen; es hat sich dort von Seiten etlicher Widerspruch
etwa gegen die bei ihnen bekannte reine Lehre von der Gnaden⸗
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