Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 64, Nummer 20 › Seite 315
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 6. Oktober 1908, Seite 315
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Weib · e 4 · Weib
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wegungen nur das Ziel hätten zu erforschen, welche Stellung
4 Gott der Frau anweise, und wie man ihr diese
rnechten Mitteln verschaffen könne, so könnte man gegen solche
Versammlungen an und für sich nichts haben.
das Ziel dieser Bestrebungen ein ganz anderes.
teils von der Bibel ganz absieht, teils ihre Aussagen über die
Stellung mit
Aber leider ist
Während man
Stellung der Frau in Familie und Kirche als veraltete Ansich⸗
ten belächelt, will man diese Frage nach der Vernunft ent⸗
scheiden. Hier aber liegt der Grundfehler der ganzen Bewe⸗
gung: man behandelt das als offene Frage, was Gott längst
entschieden hat; man setzt 30 hier Werriezenei gegen Got⸗
tes Wort.
9— 0 Obwohl nun in den letzten fünfzehn Jahren unser „Luthe⸗
raner“ wiederholt Bezug genommen hat auf die Verirrungen
unserer Zeit in der Frauenfrage, so soll doch, da der Irrtum
nicht aufhört, heute hier abermals ein Zeugnis dagegen abge⸗
legt werden.
Sehen wir, welche Fingerzeige Gott uns zur Beantwor⸗
tung dieser Frage gibt, so muß jedem Bibelleser sofort auf⸗
fallen, daß Gott in keinem Falle die Frauen gebraucht hat, um
die Bücher der Bibel zu schreiben. Wir zählen 66 Bücher des
Alten und Neuen Testaments, aber nicht eins derselben hat der
liebe Gott durch eine Frau schreiben lassen, sondern der Heilige
Geist hat Männer Gottes hierzu getrieben. Schon dieser Um⸗
stand deutet an, daß die Frauen das öffentliche Lehren des
Wortes Gottes nicht besorgen sollen.
Hierzu kommt, daß Gott, der selbst vom Himmel herab
im Alten Testament seine Propheten direkt ins Amt berufen
hat und im Neuen Testament durch Christi eigenen Mund seine
Apostel wählte, von all den frommen Frauen des Alten und
Neuen Testaments nicht eine aussandte, das Evangelium zu
predigen. Da lesen wir von mancher gottesfürchtigen Frau,
von einer Sara, von einer Hanna, aber wir finden nicht, daß
Gott zu einer Frau gesagt hätte: „Gehe hin, predige meinem
Volk, rufe mein Israel zur Buße!“ Auch als die Gemeinde
zu Jerusalem durch Abstimmung Boten wählte und aussandte,
schickte sie Männer aus, aber keine Frauen, Apost. 15, 22.
Hieraus ist klar: Gott hat nicht auf die besondere Be⸗
gabung einiger Frauen gesehen. Es unterliegt ja gar keinem
Zweifel, daß in einzelnen Fällen Frauen außerordentlich hoch⸗
begabt und tief gelehrt sind, daß sie Klarheit und Beredsamkeit
und auch gerade die Gabe besitzen, das Gefaßte andern mitzu⸗
teilen. Gott sieht auch nicht darauf, daß manche Frauen in
der Bibel tüchtig Bescheid wissen, im Glauben fest und stark
und in der Liebe zum Heiland brünstig sind, ein rechtes Herz
für die Mission haben, ja Gesetz und Evangelium wohl zu
teilen verstehen, sondern es gefällt ihm, dem allweisen und
gütigen Gott, nun einmal so, daß er die Frau im Haus, den
Mann in der Offentlichkeit haben will, daß die Frau die die⸗
nende, der Mann die regierende Stellung einnehmen soll.
Daß der Regel nach die Frau nicht öffentlich lehren und
nicht die Gemeinde regieren soll, zeigen uns die klaren Aus⸗
sprüche der Schrift. 1 Kor. 14, 34. 35 sagt Paulus den Chri⸗
sten: „Eure Weiber lasset schweigen unter der Gemeine; denn
es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie reden, sondern
untertan sein, wie auch das Gesetz sagt.
lernen, so lasset sie daheim ihre Männer fragen. Es stehet den
Weibern übel an, unter der Gemeine reden.“ Und 1 Tim.
* 4* 2 laat derseuß 2.—5 25 Weibe aber gestatte ich —
Wollen sie aber etwas
daß sie lehre, auch nicht, daß sie des Mannes Herr sei, sondern
stille sei.“
Hier fagt uns Paulus, ja Gott der Heilige Geist selbst,
daß die Frauen nicht lehren, nicht reden sollen unter der Ge⸗
meinde. Der erste Spruch unterscheidet gerade das Daheim
und die Gemeinde. Der Spruch redet nicht davon, ob die Frau
daheim lehren könne oder nicht, sondern hier ist vom öffentlichen
Leben in der Gemeinde die Rede, und da verbietet er es. Diese
Worte sind so sonnenklär, daß keine Kirchengemeinschaft im
Zweifel über Gottes Willen zu sein braucht. Wer trotz dieser
Worte die a zu Predigern einsetzt, oder ihnen, obwohl
Männer zur Leitung der Gemeinde vorhanden sind, das Stimm⸗
recht gibt, der will klüger sein als Gott, der widerspricht der
Schrift und wird sein Urteil empfangen.
In einem Synodalbericht des Kansas⸗Distrikts unserer
Synode vom Jahre 1897 lesen wir diese beherzigenswerten
Worte über das Stimmrecht in der Gemeinde: „An den Ge⸗
meindeversammlungen sollen nur die stimmberechtigten männ⸗
lichen Glieder teilnehmen. Damit sind auch ausgeschlossen die
Weiber, und das mit Recht. Gott sagt in der Eva zu jedem
Weibe: „Er soll dein Herr sein.“ Wo bliebe aber diese Herr⸗
schaft, wenn etwa in einer Gemeindeversammlung eine Mehr⸗
heit von Frauen den Mann niederstimmen könnte? wenn das
Weib die Stimme ihres Eheherrn durch ihre Gegenstimme zu⸗
nichte machen könnte? Aber vielleicht möchte jemand diese
Stelle in solcher Anwendung nicht gelten lassen. Wohlan, so
sagt Gott klar und deutlich, daß das Weib in der Versammlung
der Gemeinde nicht Sitz und Stimme haben soll, wenn er
1 Kor. 14, 34 durch den Apostel spricht: „Eure Weiber lasset
schweigen unter der Gemeine; denn es soll ihnen nicht zuge⸗
lassen werden, daß sie reden, sondern untertan sein, wie auch
das Gesetz sagt. Klarer und unmißverständlicher hat sich doch
wahrlich die Schrift über keinen andern Punkt ausgesprochen.
So klar, wie den Kindern gesagt ist: „Gehorche deinem Vater,
der dich gezeugt hat‘, ebenso klar ist hier den Weibern gesagt:
„Schweiget unter der Gemeine!“ 1 Tim. 2, 12 schärft Paulus
das nochmals ein und spricht: „Einem Weibe aber gestatte ich
nicht, daß sie lehre, auch nicht, daß sie des Mannes Herr sei,
sondern stille sei.. An dieser göttlichen Ordnung hat auch die
Kirche jederzeit festgehalten; erst in unserer letzten Zeit, wo
wir auf die Grundsuppe alles Greuels und aller Teufelei ge⸗
kommen sind, stellt man auch diese, wie alle andern Ordnungen
Gottes auf den Kopf. Doch wir wollen bei Gottes Wort blei⸗
ben und sagen daher: Das Weib schweige in der Gemeinde;
Sitz und Stimme gebührt da nur den Männern. — Das ist
die Regel; keine Regel aber ohne Ausnahme. Es könnte der
Fall eintreten, daß eine Gemeinde ganz, oder doch insoweit
nur aus Frauen bestünde, daß keine oder nicht genug Männer
da wären, um die Gemeindeangelegenheiten zu leiten und zu
besorgen. Wie man in solchem Falle Frauen zur Besorgung
der Gemeindegeschäfte herbeiziehen müßte, so könnte man es
auch nicht hindern, daß sie an der Beratung dieser Geschäfte
teilnähmen, da sie dann nicht des Mannes Herr würden. Ja,
wie in solchem Falle, wenn sonst alles richtig ist, Kirchenzucht
geübt werden kann, so könnte durch die Wahl solcher Frauen
auch ein Pastor berufen werden. Aber das ist ein Ausnahme⸗
fall, und es dürfte ein solcher Zustand, wo er einträte, nie und
nimmer ein fortdauernder werden, sondern müßte der Regel
weichen, sobald diese sich durchführen ließe.“ —
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