Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 71, Nummer 9 › Seite 168

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 27. April 1915, Seite 168

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168 SEDer Wutheranesse

gestiegen ist, auch die Zahl der Seelen, an denen sie arbeiten, um
300 Prozent höher ist als 1906, während die Zahl der Plätze,
an denen unsere Missionare predigen, um 400 Prozent ge⸗
wachsen ist. Welch ein Segen! Welch ein Gedeihen! Und die
Aussichten für weiteres Wachstum in diesem Werk sind sehr gut;
die hereinstürmenden Fluten von Einwanderern werden ja auch
uns manchen Lutheraner bringen.“ Dann aber wird auf einen
Grund hingewiesen, der zum guten Teil erklärt, weshalb das
Werk unserer Inneren Mission ein solch kostspieliges ist. Es
heißt da nämlich: „Unsere Mission ist sehr kostspielig; die zur
Betreibung dieser Mission erforderliche Unterstützung aus der
Missionskasse beträgt 525,000 das Jahr. Und daß eine solche
Summe nötig ist, hat seinen Grund darin, daß wir so wenig
selbständige Parochien haben. Bei weitem die Mehrzahl unserer
Parochien bedarf der Unterstützung. Und dies findet seine Er⸗
klärung zum großen Teil darin, daß die hereinkommenden An⸗
siedler sich so sehr zerstreut haben. Das erläutern die oben
aufgeführten Zahlen: Anzahl der Missionare um 300 Prozent
gestiegen, Anzahl der Plätze um 400 Prozent. Wie oft ist dies
schon beklagt worden, daß so viele der Einwandernden so wenig
daran denken, wie sie nun auch mit Wort und Sakrament be—
dient werden können! Unser Wunsch und Gebet ist nun, daß
die neuen Einwanderer vor allen Dingen sämtlich darum be⸗
sorgt sein möchten, daß an ihrem neuen Wohnplatz auch ihre geist⸗
lichen Bedürfnisse reichlich versorgt werden können, und daß sie
mit Rücksicht darauf sich hier ihre Heimat wählen. Und wie sehr
könnte der Mission gedient werden, wenn jede unserer Parochien
auch nur etliche gute neue Familien gewönne! Dann wäre auch
bald die Summe kleiner, die wir zur Unterstützung der Mission
nötig haben, oder besser, dann brauchten die alten Parochien
nicht mehr so viel Unterstützung, und die bisher hierfür ver⸗
wandten Mittel könnten dann gebraucht werden, um neue Fel⸗
der in Angriff zu nehmen.“ Der Leser entsinnt sich, daß der
„Lutheraner“ nicht zum ersten Male auf diesen Punkt hinweist.
Dieser Punkt ist es auch wert, daß ihn unsere lieben Gemeinde⸗
glieder, wenn sie in neue Gegenden ziehen, in der Erinnerung
behalten. Gott sei Dank, es gibt Christen, die an die Frage:
„Wieviel Bushel Weizen trägt dort der Acker? Gedeiht dort auch
Korn? Wie tief findet man Wasser? Wie weit ist's zur Eisen⸗
bahnstation?“ gleich die Frage knüpfen: „Und ist dort eine
rechtgläubige lutherische Kirche?“ und sich an der Hand unsers
Kalenders dessen versichern. Uns sind Fälle bekannt, daß eine
gute Offerte zurückgewiesen wurde, weil die Familie bei der Be⸗
ratung erkannte: Dort werden wir keine Kirche in erreichbarer
Nähe haben. Solchen gilt, was der Heiland sagt von denen,
die umn seines Namens willen verlassen „. . . Acker“ (Matth. 19
am Ende). Leider sind jedoch auch unter unsern Christen die
Leute, die so urteilen, in der Minderzahl, so daß die Darstellung
im „Missionsfreund“ eine gerechte genannt werden muß.
ö G.

Die Maske ist gefallen. Aus ihren Absichten in bezug auf
Erlangung staatlicher Unterstützung für ihre kirchlichen Anstalten
machen die Römischen im Staate Massachusetts kein Hehl mehr.
Zwar enthält in Massachusetts das Grundgesetz (Constitution)
schon zwei Bestimmungen, die es eigentlich unmöglich machen soll⸗
ten, daß die römische Kirche je Vorzüge vor andern Gemein—
schaften von der Regierung des Staates genießen kann. Eine
dieser Bestimmungen verfügt, daß keine Kirchengemeinschaft je
Vorrechte vor irgendeiner andern erhalten dürfe, und nach der
andern dürfen alle durch Taxen erhobenen Gelder nur zum
Besten der Staatsschulen und nicht zum Besten der Schulen
irgendeiner Kirchengemeinschaft verwandt werden. Man sollte
meinen, durch diese Bestimmungen wäre allen Absichten der Rö⸗
mischen, sich auf Kosten des Staates zu bereichern, ein Riegel

vorgeschoben. An dem scheint es aber nicht zu sein, wohl schon
deswegen nicht, weil der Staat eben auch über Einkommen ver⸗
fügt, die nicht durch taxation erhoben werden. Jedenfalls hielten
es nichtkatholische Bürger des Staates letzthin für nötig zur wirk⸗
samen Abwehr römischer Pläne, der Konstitution noch einen be⸗
sonderen Paragraphen einzuverleiben, der es auf alle Zeiten un⸗
möglich machen sollte, daß die römische Kirche je Gelder für ihre
Schulen aus dem Staatssäckel zieht. Nicht weniger als drei
dahinlautende Gesetzvorlagen wurden in der letzten Sitzung der
Legislatur einberichtet. Man wollte verhindern, daß je eine Kirche
auf irgendeine Weise, sei es durch Geldzahlungen, sei es durch
freie Benutzung von staatlichem Eigentum, sei es auf irgendeine
andere Weise, vom Staate Massachusetts oder von irgendeiner
Stadt oder village innerhalb des Staates Unterstützung erhalte.
Das Komitee der Legislatur, das diese bills zu besehen und ein⸗
zuberichten hatte, gab auch solchen, die sich dafür oder dagegen
hören lassen wollten, Gelegenheit zu erscheinen. Vor dem Komi⸗
tee redete zum Beispiel Rev. Van Allen, ein Bostoner Geistlicher,
und sagte unter anderm dieses: „Wir fürchten, daß von seiten
einer großen Kirchengemeinschaft, die sehr rege ist, eine Forderung
gestellt werden möchte, daß sie vom Staate unterstützt werde. Und
während eine solche Forderung auf Widerstand stoßen würde, ist
es keineswegs unmöglich, daß ihr das Gewünschte gewährleistet
wird. Hohe Würdenträger der katholischen Kirche haben öffentlich
erklärt, daß sie beabsichtigen, Staatshilfe für ihre Schulen zu for⸗
dern.“ Prof. F. L. Anderson vom Newtoner theologischen Semi⸗
nar las aus den Erlassen Papst Pius' IX. Stellen vor, die be⸗
sagen, daß es ein verdammlicher Irrtum sei, wenn gelehrt wird,
daß der Staat allein Aufsicht über seine Schulen haben solle, und
daß Staat und Kirche getrennt sein sollten. Ein jüdischer Rabbi
machte darauf aufmerksam, daß schon jetzt die Katholiken im
Staate Massachusetts 43 Prozent der Bevölkerung ausmachten,
und daß ihre Zahl bald über die Hälfte der Einwohnerschaft
betragen würde; „dann wird die katholische Kirche sich einfach
nehmen, was sie will“. Am 5. März fand eine große Massen⸗
versammlung von Römischen in Boston statt, um gegen diese Vor⸗
lagen zu protestieren. Wohl zum erstenmal in der Geschichte
unsers Landes ist es da geschehen, daß das katholische Volk
in solch unmißverständlicher Weise zu erkennen gab, daß es seine
politische Macht im Staate benutzen werde zur Bereicherung ihrer
Kirchen auf Kosten des Staates. In dieser Versammlung sagte
zum Beispiel ein Redner wörtlich: „The purpose as proclaimed
by every voice raised in support of this measure was to pre-
vent the OCatholies from obtaining that which they might at

some day seek based upon the préecedents of grants to institu-

tions and for purposes either distinctly Protestant or non-
Oatholic.“ („Jeder, der diese Gesetzvorlage unterstützt, hat den
Zweck zu erkennen gegeben, daß man es den Katholiken unmög⸗
lich machen will, das zu erreichen, was sie“, nämlich die Katho⸗
liken, „wohl einmal suchen möchten, indem sie sich auf Fälle stützen,
wo andern Anstalten und für nichtkatholische oder geradezu prote⸗
stantische Zwecke Gelder vom Staate bewilligt worden sind.“)
Dieser Ausspruch des katholischen Redners läßt an Deutlichkeit
nichts zu wünschen übrig. Die römische Kirche will freie Hand
behalten, um, wenn ihre Zeit kommt, Forderungen stellen zu kön⸗
nen, die dem Geiste unserer Gesetzgebung und der Trennung von
Kirche und Staat direkt widersprechen. Und man wird sich dann
auf Fälle berufen, da andern Kirchen für diesen oder jenen Zweck
einmal Bewilligungen vom Staate gemacht worden sind. Die
römische Kirche sieht es also durchaus nicht ungern, wenn andern
Kirchen, auch wohl hie und da uns Lutheranern, die Benutzung
von staatlichem Eigentum für kirchliche Zwecke zeitweilig gestattet
worden ist, wohl gar auf diese oder jene Weise einmal Geldmittel
vom Staate, vom County oder von der Stadt zugewandt worden

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