Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 72, Nummer 10 › Seite 181
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 9. Mai 1916, Seite 181
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SVer „Tutheraner
181
ein ͤsolcher Beruf nicht sündlich ist, sollen Eltern ihre Kinder
* nicht zwingen wollen, einen andern Beruf, der ihnen unlieb
und unpassend für sie ist, zu ergreifen. Damit würden sie
die Kinder zum Zorn reizen. Eltern könnten sich dabei nicht
auf das vierte Gebot berufen; denn „die Liebe ist des Gesetzes
Erfüllung“.
Du siehst also, sowohl Eltern wie Kinder haben von Gott
Rechte und auch Pflichten. Beide werden dann dem Willen
Gottes gemäß sich halten, wenn sie immer vor Augen und im
Herzen behalten: „Die Liebe ist des Gesetzes Erfüllung.“
Doch nun genug für heute. Wenn Dich Deine übrigen
Fragen nicht gar zu sehr drücken, dann gedulde Dich mit
meiner Beantwortung auf gelegenere Zeit.
Dich der Liebe unsers Gottes und Heilandes befehlend,
grüßt herzlich
C. M. N. Onkel Karl.
Römische Gemeindeschulen und unsere.
Im Bostoner Pilol, dem Blatte eines römischen Kardinals,
erschien unlängst ein Leitartikel unter der Überschrift: „Man
macht's uns nach“ (Following Our Lead“). Da wurde fol—
gendes ausgeführt: Früher habe der Ausdruck „Parochial—
schule“ für Protestanten etwas ziemlich Unamerikanisches be—
zeichnet, aber, wie das Wort „katholisch“, so borgten heute
etliche Protestanten auch das Wort „Parochialschule“; dieses
habe nicht mehr den Klang des Tadelnswerten. Und wie mit
dem Wort, so mit der Sache selbst. Manche Kirchengemein⸗
schaften fingen an einzusehen, daß die Staatsschulen, trotzdem
sie das unter den Umständen Bestmögliche täten, ihrer Natur
nach der Aufgabe gehöriger Erziehung nicht gewachsen seien.
Erfreulicherweise verbreite sich nun die Idee der Religions—
schule. Die Juden hätten in der Stadt New York ihre Paro—
chialschulen, freilich nicht mehr als fünf mit nur 1000 Kindern.
Die Mormonen hätten in Kirchenschulen fast §52,000,000 an⸗
gelegt. Von allen nichtkatholischen Gemeinschaften seien die
Lutheraner die Führer in der Arbeit; die Zahl ihrer Schu—
len belaufe sich auf beinahe 1500; unterrichtet würden etwa
80,000 Schüler (beide Zahlen zu niedrig, die letztere viel zu
niedrig gesetzt). Dies alles sei aber unbedeutend, verglichen
mit der von den Katholiken in christlicher Erziehung geleisteten
Arbeit. Die Steuerzahler der Vereinigten Staaten, einschließ—
lich der 18,000,000 (2) Katholiken, bezahlten jährlich für
den Unterricht von 13,000,000 Kindern in den Staatsschulen
5482,886,793, durchschnittlich §36.30. Für den Unterricht
1,600,000 katholischer Kinder in den niederen Parochialschulen
des Landes bezahlten die Katholiken etwa 518,000,000 jährlich
oder §11.25 das Kind. Müßten die katholischen Parochial—
kinder zum Durchschnittspreis von §36.30 von den Steuerzah—
lern des Landes unterrichtet werden, so würde dies für die
Steuerzahler eine Mehrausgabe von 558,000,000 bedeuten.
über diese erstaunlichen Zahlen sollten die Kritiker der katho—
lischen Schulen füglich nachdenken. Was aber die Kosten auch
immer seien, sie wüßten, ihre Schulen seien den Preis wert. —
So weit das katholische Blatt.
Rom beansprucht also für sich das Vorrecht überhaupt auf
den Namen „Parochialschule“. Und eben Rom hat, genau
genommen, auf den Namen kein Anrecht. Im Grunde genom—
men, sind die Parochialschulen Roms nach römisch⸗katholischer
Schulverfassung Diözesanschulen, bischöfliche Schulen,
Schulen einer Diözese, eines Bischofssprengels. In der von
zwei römischen Kirchenbeamten bestätigten Cateolie Eneyclo-
pechia (Vol. XIII, p. 561) heißt es von der römischen Schule:
„Das Parochialschulsystem ist in seiner Zusammensetzung diö⸗
zesal. Die oberste Schulautorität ist der Bischof, der die Schulen
seiner Diözese mit Hilfe einer Schulbehörde regiert und ver—
waltet. . . . Der unmittelbar Bevollmächtigte ist der Pastor
(Priester), dessen Aufgabe es ist, Gebäude, Gehälter usw. zu
besorgen.“ Demnach sollten Roms Schulen Bischofs schulen,
Priesterschulen heißen; anf den Namen, und zwar in römi—
schem Sinne, hätte Rom ein besonderes Anrecht. Von Parochial⸗
schulen, Gemeindeschulen, können nur die mit geistlichem Ver⸗
stand reden, die aus der Schrift wissen, was eine Parochie, eine
Ortsgemeinde, ist; die Christi Wort als ihre Parochialver⸗
fassung für sich haben: „Wo zween oder drei versammelt sind
in meinem Namen, daͤ bin ich mitten unter ihnen.“ Die lassen
sich nicht, auch was Schule anbetrifft, von oben herab beherrschen,
knechten, bevormunden. Sie sind die freie Braut Christi; sie
sind das „königliche Priestertum“; sie betonen daher auch die
vielfach in der Schrift den Eltern aufgelegte Pflicht der
Kindererziehung. Echt papistische Anmaßung ist es, wenn Rom
in der genannten Eneyclopedia (Vol. XIII, p. 558) lehrt:
„Die Kirche hat das ausschließliche Recht, die katholischen Kinder
Religion zu lehren. Weder die Eltern noch der Staat können
dies Recht ausüben, ausgenommen, sie tun es mit der Ein⸗
willigung . . . und unter der Oberaufsicht und Kontrolle der
Kirchenbehörden.“ Roms Lehre von der Parochie und Orts-
gemeinde ist schriftwidrig; und somit haben die Römischen
auch kein Anrecht auf die Bezeichnung „Gemeindeschule“.
Und wie mit dem Namen, so mit der Sache selbst. Nur
sofern in der römisch-katholischen Schule das Evangelium noch
ist, ist sie in der Tat eine Kirchenschule; sofern dort aber darin
Werkgerechtigkeit gelehrt wird, steht sie tatsächlich auf einer
Linie mit der Schule etwa der Juden, die auch „auf Moses
hoffen“ lehrt.
Wenn Katholiken sich brüsten, von Rom sei der Gedanke
der Religionsschule ausgegangen, so ist das Einbildung. Be⸗
reits im Altertum hatten selbst Heiden Religionsunterricht durch
Priester; vor der Gestaltung der römischen „Parochialschulen“
hatten die Juden regelrechte Religionsschulen. Als die Kirche
unter dem Papsttum ein Stück göttlicher Wahrheit nach dem
andern verlor, wurde sie auch nachlässig gegen die Kinder und
mußte durch die Reformation aufgeweckt und zum Schulfleiß
gezwungen werden. Rom wurde besonders in protestantischen
Ländern, oder wo es mit dem Protestantismus rechnen mußte,
schuleifrig. Hingegen waren zum Beispiel in Italien im Jahre
1872 volle 68 Prozent der Bevölkerung des Lesens unkundig
(vgl. Catn. Enc., Vol. VIII, p. 241); ähnlich steht es be—
kanntlich in vielen andern Papstländern. Welch ein Gegenbild
bieten lutherische Länder! Und da will die römische Kirche
als an der Spitze marschierend bewundert werden!
Schließlich Roms „erstaunliche Summen“ für seine
Schulen. Wie viele Staatsgelder begreifen die §18,000,000
in sich? In der Caholie Encyclopedia (Vol. XIII, p. 560)
wird ehrlich erklärt, daß im Jahre 1840 die Katholiken New
Horks nach einem mißglückten Versuch, Staatsgelder
für ihre Kirchschulen zu erlangen, sich an die Arbeit begeben
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